Der kanadische Handelskonzern Hudson’s Bay Company (HBC) hat bei seiner deutschen Tochter Galeria Kaufhof weit tiefer in die Kasse gegriffen als bislang bekannt. Wie das manager magazin in seiner November-Ausgabe (Erscheinungstermin: 20. Oktober) berichtet, hat sich die finanzschwache HBC seit der Übernahme von Galeria Kaufhof vor zwei Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag bei ihrer deutschen Tochter geliehen. Eine Zwischenholding namens HBC Germany, die direkte Muttergesellschaft von Kaufhof, stand zum letzten Bilanzstichtag am 31. Januar 2017 mit 316 Millionen Euro bei Galeria Kaufhof in der Kreide. Über Sicherheiten ist nichts bekannt. Das Vermögen der weitgehend geschäftslosen HBC Germany besteht im Wesentlichen aus der Kaufhof-Beteiligung.
In dem Gesamtbetrag ist der im Geschäftsjahr 2016/2017 bei Kaufhof entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 102 Millionen Euro enthalten, den HBC Germany übernehmen musste. Dieses Defizit glich HBC Germany jedoch nicht durch eine Überweisung aus, sondern ließ es als Forderung in der Kaufhof-Bilanz stehen. Nur ein Teil des Gesamtbetrags wurde im laufenden Geschäftsjahr von HBC getilgt.
Die Geldverschiebung ist auch deshalb pikant, weil HBC den 20 000 Kaufhof-Mitarbeitern einen Gehaltsverzicht abverlangen will. Dazu soll mit der Gewerkschaft Verdi ein Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen werden.
Vor allem aufgrund der Ausleihungen und drastischer Mieterhöhungen für einen Teil der Warenhäuser schrumpfte die Liquidität von Kaufhof nach Angaben des Magazins binnen Jahresfrist von 174,8 auf 42,5 Millionen Euro – ein dramatisch niedriger Kassenbestand für ein Unternehmen mit 2,9 Milliarden Euro Umsatz; dieser sank um minus 2,9 Prozent. Laut manager magazin betrug der bislang nicht veröffentlichte Verlust vor Zinsen und Steuern (Ebit) im abgelaufenen Geschäftsjahr 70,4 Millionen Euro, der Cash Flow minus 132 Millionen Euro.
Wie das manager magazin weiter berichtet, hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte der Bilanz des Geschäftsjahrs 2016/2017 nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Dies deshalb, weil der Warenhausbetreiber auf bestimmte Vergleichsrechnungen mit den Vorjahren verzichtete, die nach den internationalen Rechnungslegungs-Richtlinien (IFRS) jedoch erforderlich gewesen wären. Kaufhof war laut Deloitte der mit diesen Zusatzangaben verbundene Aufwand zu hoch.
Autor: Sören Jensen
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