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Nutzungsbedingungen und AGB
Das Zitieren für wissenschaftliche und schulische Zwecke im Rahmen des § 51 UrhG sowie das Verlinken zu unseren Inhalten ist kostenlos. Eine begrenzte Anzahl an Kopien eines Artikels (bis 30 Exemplare) darf ohne vorherige Genehmigung für schulische und private Zwecke verteilt werden. Für Schulen, Universitäten und Schulbuchverlage gibt es rabattierte Angebote. Fragen Sie bei Interesse gern nach!
Eine kommerzielle Verwertung unserer Inhalte umfasst unter anderem die Nutzung unserer Inhalte in Medien jeder Art, für die betriebliche Weiterbildung, für Ihren Kundenservice oder Kundenbroschüren und in Artikelsammlungen. Eine Verwendung für rein werbliche Zwecke ist in der Regel nicht gestattet. Ein Weiterverkauf unserer Inhalte ist nicht möglich.
Für die Verwendung von Inhalten (außer Fotos) aus dem SPIEGEL im nicht-deutschsprachigen Ausland ist The New York Times Licensing Group zuständig: simonedaley@nytimes.com.
Für die Nutzung der Inhalte aus Produkten der manager-Gruppe verwenden Sie bitte das Anfrageformular.
SPIEGEL-Gruppe Nachdruckrechte und Syndication
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nachdruckrechte und Syndikation der SPIEGEL-Gruppe
I. Allgemeines
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote, Lieferungen und elektronische Übermittlungen durch Unternehmungen der SPIEGEL-Gruppe im Rahmen der Einräumung von Nachdruckrechten und der Syndikation. Zur SPIEGEL-Gruppe gehören insoweit die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, die manager magazin Verlagsgesellschaft mbH, die SPIEGEL TV GmbH, die DER SPIEGEL GmbH & Co. KG und die manager magazin new media GmbH.
- Abweichende Geschäftsbedinungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Dies gilt auch dann, wenn er hierauf bei Auftragserteilung Bezug nimmt.
- Sondervereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
- Angebote und Preise sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge über die zu erbringenden Leistungen kommen erst mit der schriftlichen Auftrags- beziehungsweise Lizenzbestätigung zustande. Eine vorherige Nutzung ist nicht erlaubt.
- Vertragspartner und Besteller im Sinne der Geschäftsbedingungen ist stets derjenige, der den Auftrag für die Erbringung der Leistungen, namentlich die Lizenzierung von Beiträgen (im Folgenden auch „Material“ genannt, wie zum Beispiel auch alle lizenzierten Marken oder Titel), erteilt. Vertragspartner auf Seiten der SPIEGEL-Gruppe (im Folgenden auch allgemein jeweils als „Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe“ bezeichnet) ist
- für Beiträge aus DER SPIEGEL, Dein SPIEGEL, SPIEGEL GESCHICHTE, SPIEGEL WISSEN, SPIEGEL EDITION, SPIEGEL SPEZIAL oder DER SPIEGEL Jahres-Chronik die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
- für Beiträge aus manager magazin, Harvard Business manager oder harvard-businessmanager.de die manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
- für Beiträge aus DER SPIEGEL (online) die DER SPIEGEL GmbH & Co. KG
- für Beiträge aus manager-magazin.de die manager magazin new media GmbH
- für Beiträge von SPIEGEL TV die SPIEGEL TV GmbH.
- Reklamationen, die den Inhalt des gelieferten Materials betreffen, sind unverzüglich nach Empfang mitzuteilen.
II. Nutzungsrechte
- Eine Nutzung des Materials ist ausschließlich für den in der Lizenzbestätigung des Unternehmens der SPIEGEL-Gruppe mitgeteilten Nutzungsumfang zulässig. Dies gilt insbesondere für die Art, die Dauer und die Anzahl der Nutzungen.
- Eine Bearbeitung, Übersetzung, Veränderung oder Manipulation des urheberrechtlich geschützten Werkes in jedweder Weise, insbesondere digital, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Eine werbliche Nutzung des Materials ist nur insofern gestattet, als diese vorab in der Lizenzbestätigung ausdrücklich genehmigt wurde.
- Die Weitergabe des Materials in allen denkbaren Varianten auf allen denkbaren Verteilungswegen oder die Einräumung von jedweden Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. Es wird, sofern in der Lizenzbestätigung nicht anders genehmigt, grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
- Eine Vervielfältigung des Materials ist nur zulässig, soweit dies in der Lizenzbestätigung genehmigt wurde. Dies gilt insbesondere für jede elektronische Duplizierung und jedes Einscannen. Digitales Material darf darüber hinaus pro Rechner nur in einer Kopie verwendet werden. Im Rahmen der gewährten Nutzungslizenz ist es nur gestattet, das digitale Material auf einer Computerfestplatte oder einem anderen Speichermedium zu sichern und keine anderen Kopien des Materials zu erstellen, zu verwenden oder zu verteilen. So darf das Material beispielsweise auch nicht im Rahmen von Rechnernetzen oder einer ähnlichen Computerkonfiguration von mehreren Nutzern gleichzeitig verwendet werden, sofern dies nicht genehmigt wurde.
- Soweit in der Lizenzierungsbestätigung nicht anderweitig genehmigt, darf digitalisiertes Material in einer Online-Nutzung nur einmal wiedergegeben werden. Jede weitere oder zusätzliche Wiedergabe erfordert eine weitere Lizenz und ist nur gegen zusätzliche Lizenzkosten gestattet. Der Besteller hat bei digitalisiertem Material, das er im Rahmen der vereinbarten Online-Nutzung wiedergibt, sicherzustellen, dass das digitalisierte Material nicht vervielfältigt, ganz oder teilweise entnommen, verändert, umgestaltet oder manipuliert werden kann.
- Das Setzen eines Links auf die Angebote der DER SPIEGEL GmbH & Co. KG oder der manager magazin new media GmbH ist in der Regel ohne Genehmigung zulässig, sofern dies nicht systematisch in einer Weise geschieht, die eine zusammengehörende Sammlung entstehen lässt und bei der man nicht mehr von einem gelegentlichen Hinweis auf einzelne Beiträge sprechen kann.
- Eine elektronische Speicherung jeder Art, insbesondere in einer Datenbank oder einem Informations-Retrival-System ist nicht zulässig, soweit dies nicht für die Wiedergabe des Materials für die vereinbarte Nutzung zwingend erforderlich ist.
- Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist das Material auf allen analogen oder digitalen Datenträgern zu löschen.
- Nutzungsrechte an Fotos werden grundsätzlich nicht eingeräumt, sofern dies nicht ausnahmsweise in der Lizenzbestätigung erfolgt.
- Ein Anspruch auf Erteilung einer Lizenzbestätigung besteht nicht. Die Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe behalten sich vor, im Einzelfall ohne Angabe von Gründen Nutzungen nicht zu genehmigen.
III. Urhebervermerk, Belegexemplare
- Bei der genehmigten Nutzung des Materials ist zwingend ein Urhebervermerk anzubringen, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Material bestehen kann. Dabei ist bei Texten oder Grafiken aus Printprodukten stets Quelle und Heftnummer und bei Texten oder Grafiken aus Onlineprodukten und bei TV-Beiträgen Quelle und Erscheinungsdatum anzugeben.
- Unterbleibt der Urhebervermerk, so besteht ein Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar. Darüber hinaus hat der Besteller das jeweilige Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Von jeder Veröffentlichung im Druck oder körperlichen digitalen Medien sind dem jeweiligen Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe zwei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken, sofern dies aufgrund der genehmigten Verwendung nicht unangemessen ist. In diesem Fall ist die Belegfunktion auf andere Weise sicherzustellen. Bei jeder Veröffentlichung in reinen Online-Angeboten oder in sonstiger unkörperlicher digitaler Weise ist dem jeweiligen Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe eine Ansicht zu ermöglichen, etwa durch Mitteilung der entsprechenden URL oder Übermittlung eines Ausdrucks.
IV. Honorare
- Jede Nutzung von Material der Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe ist honorarpflichtig.
- Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die anzugeben sind. Sie gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck und den genannten Umfang, deren genauer Inhalt sich aus der schriftlichen Lizenzbestätigung ergibt. Jede weitere oder erweiterte Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
- Alle Honorarangaben, -vereinbarungen und -forderungen verstehen sich für private Verbraucher stets brutto, bei umsatzsteuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen stets netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe unseres Materials wird - vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche - ein Mindesthonorar von 500,- EUR fällig.
- Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert vereinbart und zusätzlich honoriert werden.
- Honorare werden sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Honorars sind Sie ohne schriftliche Genehmigung nicht zur Reproduktion oder sonstigen Nutzung des Materials berechtigt. Jegliche Verwendung des Materials vor Zahlung des Honorars stellt eine Verletzung des Eigentumsrechte des Unternehmens der SPIEGEL-Gruppe sowie seiner Lizenzgeber dar und ist als ein Vertragsbruch zu werten, aufgrund dessen das Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe das Recht zum Widerruf des Nutzungsrechts und die Geltendmachung von Schadenersatz sowie das Recht zusteht, das Vertragsverhältnis für ungültig zu erklären und entsprechende Schadenersatzleistungen einzufordern.
V. Haftung und Gewährleistung
- Die Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe gewährleisten innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach der Bereitstellung, dass das Material frei von etwaigen Fehlern und Mängeln ist. Bei Nichteinhaltung der genannten Gewährleistung besteht die einzige und ausschließliche Abhilfe bei etwaigen Fehlern im Austausch des betreffenden Materials oder, nach Ermessen des Unternehmens der SPIEGEL-Gruppe, in der Rückerstattung der von Ihnen gezahlten Nutzungsgebühr.
- Darüber hinaus gewährt das Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe keinerlei weitere ausdrückliche oder stillschweigend mit eingeschlossenen Garantien der Qualität, Marktfähigkeit oder Eignung des Materials für einen bestimmten Zweck.
- Schadenersatz gegen das Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, das Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf 10.000,- EUR pro Schadensfall. Dabei ist die Haftung des Unternehmens der SPIEGEL-Gruppe pro Kalenderjahr im Ganzen auf die Höhe der für das Material vom Besteller zu zahlende Vergütung beschränkt. In jedem Fall ist der Ersatz für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn, ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder fahrlässig durch das Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe oder leicht fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Unternehmens der SPIEGEL-Gruppe verursacht werden. Alle Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe verjähren in sechs Monaten nach Lieferung. Das gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung und für Ansprüche des Bestellers aufgrund von Arglist seitens des Unternehmens der SPIEGEL-Gruppe.
VI. Datenschutz
Die Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe behalten sich vor, zu Abrechnungs- und Auswertungszwecken Protokolle bezüglich der vorgenommenen Nutzung des Nachdruckrechte- und Syndikationsangebots anzufertigen und zu speichern. Aus dem gleichen Grund werden auch die persönlichen Daten des Kunden gespeichert. Die Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe garantieren dem Kunden die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
VII. Sonstige Bestimmungen
- Ergänzend kommen die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und allen sonstigen gesetzlichen Vorschriften ergeben, zur Anwendung.
- Der mit dem Besteller zustande gekommene Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, tritt an deren Stelle diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
Fotos: DER SPIEGEL und Getty Images