Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nennt erstmals Details einer möglichen gesetzlichen Zwangslösung und legt ihr eigenes Nettogehalt offen
– Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erhöht in der Debatte um die individuelle Offenlegung der Vorstandsbezüge den Druck. Mit den Verweigerern geht sie hart ins Gericht. „Diese Haltung der Manager ist unklug“, kritisierte Zypries die Mehrzahl der Dax-Vorstände im Gespräch mit dem Wirtschaftsportal manager magazin Online.
Zwar will die Ministerin vorerst weiterhin auf Freiwilligkeit setzen, nennt gegenüber manager-magazin.de aber erstmals Details einer möglichen Zwangslösung per Gesetz. „Fehlende Angaben im Bilanzanhang – und dazu würde auch eine gesetzliche Pflicht zur Angabe der Vorstandsbezüge gehören – werden grundsätzlich mit einem Bußgeld bestraft“, sagte Zypries. Bei besonders schwerwiegenden Täuschungen sei sogar eine Freiheitsstrafe denkbar.
Auf die Frage, ob neben dem Grundgehalt auch Aktienoptionen und andere Vergütungsbestandteile, so genannte Long Term Incentives (LTI), offen gelegt werden sollen, antwortete Zypries: „Es muss möglichst alles hinein.“ Darüber hinaus hält die Bundesjustizministerin in Anlehnung an das britische Modell auch eine Abstimmung der Hauptversammlung über das Vergütungskonzept eines börsennotierten Unternehmens für reizvoll. Sie erwarte eine entsprechende Empfehlung aus Brüssel.
„Wer sein Geld verdient, hat auch nichts zu verbergen. Unternehmerische Exzellenz verträgt Transparenz“, sagte die Ministerin weiter und ging mit gutem Beispiel voran. Gegenüber manager-magazin.de legte die 50-jährige Juristin ihr eigenes Nettoeinkommen offen.
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