Berlin, 7. Februar 2007 – In der Diskussion um ein Gesetz für die so genannte Online-Durchsuchung weist Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) Wünsche nach einer schnellen Lösung zurück. »Ein schnelles Gesetz ist im Moment nicht in Sicht«, sagte sie SPIEGEL ONLINE. »Es geht um eine rechtsstaatliche Prüfung, die dauert nun mal ihre Zeit«, fügte die SPD-Ministerin hinzu. Einen konkreten Zeitrahmen nannte die Ministerin nicht.
Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizeibehörden als unzulässig erklärt hatte, kamen aus Politik und Polizei Forderungen nach einem Gesetz, das diese Maßnahme möglich machen soll. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wiederholt diese Forderung immer wieder.
Die Justizministerin betonte, dass es sich bei der Durchsuchung von Rechnern durch die Polizei rechtlich um einen äußerst heiklen Vorgang handele: »Eine heimliche Durchsuchung ist etwas, was das Rechtssystem in Deutschland generell nicht kennt«, sagte sie, »um dies zu ändern, müssen schon sehr triftige Gründe vorgelegt werden.«
Sie forderte die Strafverfolger zu Erklärungen auf, »warum sie Computer online durchsuchen müssen und nicht zu den gleichen Ergebnissen kommen, wenn sie physisch in eine Wohnung gehen und die Festplatte kopieren«. Nur wenn dafür triftige Gründe vorgelegt werden könnten, sei ein Gesetz überhaupt denkbar.
Die Justizministerin wies auch daraufhin, dass ein mögliches Gesetz sich an den engen Regeln orientieren müsste, die bereits für die akustische Wohnraumüberwachung gelten. So hatte das Verfassungsgericht festgelegt, dass Gespräche von Dritten oder Gespräche mit einem Anwalt in einer abgehörten Wohnung nicht aufgezeichnet werden dürften. »Natürlich gibt die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts bereits Fingerzeige, was geht und was nicht geht«, sagte die Ministerin nun in Bezug auf ein mögliches Gesetz zur Online-Durchsuchung.
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