Berlin, 7. Februar 2007 – In der Diskussion um ein Gesetz für die so genannte
Online-Durchsuchung weist Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) Wünsche nach
einer schnellen Lösung zurück. „Ein schnelles Gesetz ist im Moment nicht in
Sicht“, sagte sie SPIEGEL ONLINE. „Es geht um eine rechtsstaatliche Prüfung,
die dauert nun mal ihre Zeit“, fügte die SPD-Ministerin hinzu. Einen konkreten
Zeitrahmen nannte die Ministerin nicht.
Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der die heimliche
Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizeibehörden als unzulässig
erklärt hatte, kamen aus Politik und Polizei Forderungen nach einem Gesetz, das
diese Maßnahme möglich machen soll. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) wiederholt diese Forderung immer wieder.
Die Justizministerin betonte, dass es sich bei der Durchsuchung von Rechnern
durch die Polizei rechtlich um einen äußerst heiklen Vorgang handele: „Eine
heimliche Durchsuchung ist etwas, was das Rechtssystem in Deutschland generell
nicht kennt“, sagte sie, „um dies zu ändern, müssen schon sehr triftige Gründe
vorgelegt werden.“
Sie forderte die Strafverfolger zu Erklärungen auf, „warum sie Computer online
durchsuchen müssen und nicht zu den gleichen Ergebnissen kommen, wenn sie
physisch in eine Wohnung gehen und die Festplatte kopieren“. Nur wenn dafür
triftige Gründe vorgelegt werden könnten, sei ein Gesetz überhaupt denkbar.
Die Justizministerin wies auch daraufhin, dass ein mögliches Gesetz sich an den
engen Regeln orientieren müsste, die bereits für die akustische
Wohnraumüberwachung gelten. So hatte das Verfassungsgericht festgelegt, dass
Gespräche von Dritten oder Gespräche mit einem Anwalt in einer abgehörten
Wohnung nicht aufgezeichnet werden dürften. „Natürlich gibt die Rechtsprechung
des Verfassungsgerichts bereits Fingerzeige, was geht und was nicht geht“,
sagte die Ministerin nun in Bezug auf ein mögliches Gesetz zur
Online-Durchsuchung.
Das vollständige Interview ist unter www.spiegel.de abrufbar.
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