Nach koalitionsinternem Streit verzichtet Bundesjustizministerium auf umstrittene Regelung
Berlin, 09.09.2004 – Berufsgeheimnisträger wie Journalisten, Ärzte, Abgeordnete oder Anwälte dürfen auch in Zukunft nicht in ihren Räumen abgehört werden. Nach intensiven Verhandlungen zwischen den Rechtspolitikern der Regierungsfraktion und dem Justizministerium will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf eine entsprechende Regelung verzichten. Ihre Sprecherin Eva Schmierer bestätigte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, dass das Abhören von Berufsgeheimnisträgern auch weiterhin „unzulässig“ sein wird. „Was die Frage der Berufsgeheimnisträger angeht, wird es eine Regelung wie §100d Absatz 3 Strafprozessordnung geben“, sagte Schmierer.
Mit dem Rückzug endet ein langer intensiver Streit. Noch im Juni dieses Jahres hatte Zypries einen Gesetzentwurf zum Großen Lauschangriff vorgelegt, der das Abhören bislang privilegierter Berufsgruppen ermöglichen sollte. Wegen des Widerstands aus der eigenen und der grünen Bundestagsfraktion zog sie ihn jedoch wieder zurück.
Auch ein neuer Entwurf aus dem Hause Zypries vom vergangenen Freitag, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, sah wiederum die Möglichkeit vor, Geheimnisträger abzuhören. Wie im Juni kündigten die Rechtspolitiker aus den Fraktionen von SPD und Grünen umgehend Widerstand an. Daraufhin zog die Justizministerin die entsprechende Passage zurück.
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