Als deutsche Staatsbürgerin ist Susanne Koelbl Grundrechtsträgerin, als Journalistin gilt für sie eine besondere Schutzbedürftigkeit.
Susanne Koelbl berichtet seit Jahren aus einer der Krisenregionen der Welt für den SPIEGEL, der Bundesnachrichtendienst hat dabei über einen Zeitraum von sechs Monaten ihren E-Mail-Verkehr mit einem afghanischen Politiker überwacht. Dies ist ein unerträglicher Zustand.
Nach den Feststellungen des so genannten Schäfer-Berichtes waren SPIEGEL-Journalisten bereits in der Vergangenheit von Ausspähversuchen des Bundesnachrichtendienstes besonders betroffen. Während der Bundesnachrichtendienst damals erklärte, so etwas werde sich nicht wiederholen, stand tatsächlich bereits die nächste Überwachungsmaßnahme an – die gegen Susanne Koelbl eben.
Angesichts dieses erneuten gravierenden Einschnitts in die Pressefreiheit hat sich der SPIEGEL entschieden, den Fall straf- und verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
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