DER SPIEGEL

Zur Überwachung der Reporterin Susanne Koelbl durch den Bundesnachrichtendienst erklärt die SPIEGEL-Chefredaktion:

Als deutsche Staats­bürgerin ist Susanne Koelbl Grund­rechts­trägerin, als Journa­listin gilt für sie eine besondere Schutz­bedürf­tig­keit. Susanne Koelbl berichtet seit Jahren aus einer der Krisen­regionen der Welt für den SPIEGEL, der Bundes­nach­richten­dienst hat dabei über einen Zeit­raum von sechs Monaten ihren E-Mail-Verkehr mit einem afghanischen Politiker über­wacht. Dies ist ein un­er­träg­licher Zustand.

Als deutsche Staats­bürgerin ist Susanne Koelbl Grund­rechts­trägerin, als Journa­listin gilt für sie eine besondere Schutz­bedürftigkeit.

Susanne Koelbl berichtet seit Jahren aus einer der Krisen­regionen der Welt für den SPIEGEL, der Bundes­nach­richten­dienst hat dabei über einen Zeit­raum von sechs Monaten ihren E-Mail-Verkehr mit einem afghanischen Politiker über­wacht. Dies ist ein un­er­träglicher Zustand.

Nach den Fest­stellungen des so genannten Schäfer-Berichtes waren SPIEGEL-Journa­listen bereits in der Vergangen­heit von Aus­späh­versuchen des Bundes­nach­richten­dienstes besonders betroffen. Während der Bundes­nach­richten­dienst damals erklärte, so etwas werde sich nicht wieder­holen, stand tat­sächlich bereits die nächste Über­wachungs­maß­nahme an – die gegen Susanne Koelbl eben.

Angesichts dieses erneuten gravierenden Ein­schnitts in die Presse­frei­heit hat sich der SPIEGEL ent­schieden, den Fall straf- und verfassungs­rechtlich über­prüfen zu lassen.

Rückfragen: Hans-Ulrich Stoldt
Telefon: 040/3007-2420

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Anja zum Hingst

Telefon: 040/3007-2320
E-Mail: anja_zum_hingst@spiegel.de

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