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Widerstand gegen den Erben

Rechtsanwalt Stephan Holthoff-Pförtner soll nicht WAZ-Gesellschafter werden

Die Zeitungsgruppe WAZ („Westdeutsche Allgemeine Zeitung“) kommt nicht zur
Ruhe: Nach dem Tod der Gesellschafterin Gisela Holthoff Ende Juli gibt es
innerhalb der FFG Funke Familiengesellschaft (WAZ-Anteil 50 Prozent), die sich
aus den Stämmen Holthoff, Schubries und Grotkamp zusammensetzt, große
Widerstände gegen ihren Testamentsvollstrecker und mutmaßlichen Erben Stephan
Holthoff-Pförtner (62). Dies berichtet das manager magazin in seiner am
Freitag, 19. August, erscheinenden Ausgabe. Sollte Holthoff-Pförtner die
Rechtsnachfolge seiner Mutter antreten wollen, schreibt das Wirtschaftsblatt
weiter, werde zumindest der Grotkamp-Stamm dagegen vorgehen und eine
Feststellungsklage einreichen.

Stephan Holthoff-Pförtner, Rechtsanwalt in Essen, ist Adoptivsohn der
Verstorbenen. Als Bevollmächtigter seiner Mutter hatte er 2008 ohne Wissen
seiner Funke-Mitgesellschafter mehrere Verträge mit der Familie Brost
geschlossen, der die andere Hälfte der WAZ-Gruppe gehört. Als Gegenleistung für
ein Darlehen über 85 Millionen Euro sicherte er den Brosts eine umfangreiche
Kooperation zu sowie eine Kaufoption auf den WAZ-Anteil der Holthoffs. Die
Vorgänge hatten scharfe Proteste in der FFG ausgelöst.

Als Grund dafür, dass Holthoff-Pförtner die WAZ-Anteile seiner Mutter nicht
erben dürfe, werden jedoch nicht die Geheimverträge mit der Brost-Seite
angeführt, sondern die Bestimmungen innerhalb der FFG: Laut
Gesellschaftervertrag können WAZ-Anteile nur an Mitgesellschafter verkauft oder
an leibliche, nicht aber an adoptierte Kinder vererbt werden. Die
Holthoff-Seite bestreitet diese Interpretation mit dem Hinweis auf die völlige
Gleichstellung leiblicher und adoptierter Kinder.

Autor: Klaus Boldt
Telefon: 001 646 2020186

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