Bei der Deutschen Bank bahnt sich der nächste hausgemachte Skandal an: Nach Informationen von manager magazin online hat das Institut die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über einen Fall möglicher Geldwäsche in ihrer Moskauer Niederlassung informiert.
Mitarbeiter der Bank in Moskau sollen Insidern zufolge für russische Kunden Gelder zweifelhafter Herkunft in beträchtlichem Ausmaß gewaschen haben. Zunächst sollen sie im Moskauer Freiverkehr - also "over the Counter" (OTC) und damit nicht über die dortige Börse mit ihren entsprechenden Transparenzpflichten - Derivate gekauft haben; Sekunden später sollen sie die Derivate über den Londoner OTC-Markt wieder verkauft haben. Es handle sich um eine Summe, die in Euro gerechnet mindestens eine dreistellige Millionenhöhe erreicht, sagen mit der Angelegenheit vertraute Personen.
Der Effekt: aus Rubel wurden britische Pfund Sterling respektive US-Dollar. Andere Motive - etwa Arbitrage-Geschäfte, also das Ausnutzen minimaler Preisdifferenzen zwischen beiden Märkten - habe es nicht gegeben.
Die Herkunft des Geldes sei nicht ordnungsgemäß überprüft worden. "Hätte die Deutsche Bank wie üblich geprüft, wo das Geld herkommt, hätte das Geschäft nie zustande kommen dürfen", sagt ein Konzerninsider.
Inzwischen habe die Bank interne Ermittler und Forensiker aus London und New York in die Frankfurter Zentrale beordert, um den Fall aufzuklären. Federführend mit der Aufklärung betraut ist Stephan Leithner - und das gleich doppelt: Der Konzernvorstand ist als Chef des Europageschäfts für Russland zuständig und muss zudem als weltweiter Compliance-Verantwortlicher dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Die BaFin teilte auf Anfrage mit, dass ihr der Fall bekannt sei. Darüber hinaus wollte die Behörde die Informationen nicht kommentieren.
Die Deutsche Bank bestätigte auf Anfrage, "eine kleine Zahl Händler in Moskau" beurlaubt zu haben, "bis eine interne Untersuchung abgeschlossen ist". Sie habe sich verpflichtet, "höchste Standards zur Bekämpfung von verdächtigen Aktivitäten einzuhalten" und harte Maßnahmen zu ergreifen, "wenn wir Hinweise auf Fehlverhalten finden."
Der vollständige Text ist abrufbar unter:
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