FDP unterliegt mit seiner Klage vor Verwaltungsgericht / Kein Anspruch auf Teilhabe / Partei kann Widerspruch einlegen
Die TV-Debatte der Kanzlerkandidaten im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird ohne FDP-Chef Guido Westerwelle stattfinden. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE wies die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln damit eine Klage der Freidemokraten ab, die die Teilnahme ihres Kanzlerkandidaten juristisch erzwingen wollten.
Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ARD und ZDF mit der Begründung ab, die FDP habe "den erforderlichen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht". Aus dem Parteiengesetz ergebe sich kein Anspruch auf Teilhabe an dem Duell, weil es sich dabei "um eine im Rahmen der programmlichen Gestaltungsfreiheit liegende, redaktionell von den Antragsgegnern verantwortete Veranstaltung" handle. Auch aus dem Grundgesetz sei ein solcher Anspruch im Ergebnis nicht ableitbar. Es sei sachlich gerechtfertigt, "die beiden allein aussichtsreichen Kandidaten für das Bundeskanzleramt in einer gesonderten Sendung 'vorzustellen'".
Das Gericht folgte damit weitgehend der Argumentation von ARD und ZDF.
Die FDP kann nun gegen diese Gerichtsentscheidung innerhalb von 14 Tagen Beschwerde einlegen. Das TV-Duell der Privatsender RTL und Sat.1 am 25. August bleibt von der Klage und dem Urteil unberührt.
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