DER SPIEGEL

Union zweifelt an Effizienz des rot-grünen Versammlungsrechts

Berlin, 23. Februar 2005 – Der Union gehen die Pläne der Koalition zur Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung bei der Verschärfung des Versammlungsrechts nicht weit genug. „Es ist fraglich, ob diese Formulierung effizient genug ist, rechte Aufmärsche zu verhindern“, so der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk, zu SPIEGEL ONLINE.

Während Rot-Grün sich Anfang der Woche auf den Kompromiss einigte, nur noch diejenigen bestrafen zu wollen, die „unter der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft begangene Menschenrechtsverletzungen billigen oder verharmlosen und dadurch die Würde der Opfer verletzen“, möchte die Union künftig schon eine Strafverfolgung bei „Verharmlosung“ oder „Verherrlichung“ der NS-Herrschaft durchsetzen. Das forderten im ursprünglichen Gesetzentwurf auch schon Bundesinnenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD), wurden in diesem Punkt aber aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken von den Koalitionsfraktionen gebremst.

Die Union beantragte nach Informationen von SPIEGEL ONLINE jetzt wegen ihrer Bedenken für den 7. März eine zusätzliche Anhörung des Bundestags-Innenausschusses.

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