Knigge für gute Unternehmensführung wird am Kapitalmarkt ignoriert / Wirtschaftsprofessor: Mangelnde Anlegerrechte in Deutschland lassen den Kodex ins Leere laufen
Der deutsche Corporate-Governance-Kodex, der Regeln für eine gute Unternehmensführung aufstellt, entfaltet am Kapitalmarkt keine Wirkung. Eine aktuelle Studie des Wirtschaftsprofessors Eric Nowak von der Schweizer Universität Lugano belegt, dass es an der Börse keinen Unterschied macht, ob ein Unternehmen den Kodex befolgt oder nicht. Das berichtet das manager magazin in seiner aktuellen Ausgabe (Erscheinungstermin: 17. Dezember 2004).
Die für den Kodex verantwortliche Regierungskommission unter dem Vorsitz des ThyssenKrupp-Aufsichtsratschefs Gerhard Cromme geht davon aus, dass Unternehmen, die die Regeln nicht befolgen, Kursabschläge an der Börse hinnehmen müssen. Nowak zeigt in seiner Studie das Gegenteil: „Der deutsche Kapitalmarkt bestraft weder die Verweigerer, noch belohnt er Firmen, die den Kodex weitgehend erfüllen.“
Als Grund für die mangelnde Wirkung des Regelkataloges sieht der Wirtschaftsprofessor die unzureichenden Möglichkeiten deutscher Aktionäre, ihre Rechte durchzusetzen. Eine freiwillige Vereinbarung, wie sie der Kodex darstelle, funktioniere nur in Ländern mit einem ausgeprägten Anlegerschutz, wie etwa Großbritannien. Dort hätten Investoren viele Mittel und Wege, sich gegen eine ihrer Meinung nach unfaire Behandlung zur Wehr zu setzen. „In Deutschland hingegen kann ein Aktionär nur klagen, wenn der Vorstand explizit gegen Gesetze verstoßen hat“, moniert Nowak. Die Intention des Cromme-Kodex, das Vertrauen ausländischer Anleger in den deutschen Kapitalmarkt zu stärken, werde deshalb nicht erreicht.
Autor: Ulric Papendick
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