Dem Vorsitzenden des Senats für Bankrecht wird Rechtsbeugung und Vorteilsannahme vorgeworfen
Gegen den Vorsitzenden Richter des für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Gerd Nobbe, wurde Anfang Juli Strafanzeige erstattet. Dem obersten Richter für das Finanzgewerbe wird Rechtsbeugung und Vorteilsannahme vorgeworfen. Das berichtet das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 18. Juli 2003).
In der 46 Seiten starken Anzeigeschrift, die manager magazin vorliegt, beschuldigt der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich BGH-Richter Nobbe, in jüngeren Entscheidungen willkürlich geltendes Recht zugunsten von Banken und zum Schaden von Kapitalanlegern nicht angewendet zu haben. Zudem habe Nobbe aus bankennahen Kreisen Honorare für Vorträge erhalten und sich so möglicherweise der Vorteilsannahme schuldig gemacht. Erweisen sich die Vorwürfe als wahr, drohen dem Richter bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Nobbe wollte die Beschuldigungen gegenüber manager magazin nicht kommentieren. Die zuständige Staatsanwaltschaft Göttingen hat bislang noch nicht entschieden, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten wird.
Autor: Jonas Hetzer
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