Abzugsfähigkeit zwischen 5 und 15 Prozent
Laut Albert Rupprecht (41), forschungspolitischer Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, will eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen
noch vor Ostern Eckpunkte für die steuerliche Forschungsförderung vorlegen.
Nach Rupprechts Vorstellungen sollen Großkonzerne in Zukunft etwa 5 Prozent
ihrer Personalkosten im Forschungsbereich direkt von der Steuerschuld abziehen
können. Für kleine und mittlere Unternehmen soll der Satz 15 Prozent betragen.
Die FDP fordert eine großzügigere Behandlung von Großunternehmen: „10 Prozent
für Großkonzerne und 15 Prozent für mittelständische Firmen wären ein fairer
Weg“, so Patrick Meinhardt (43), FDP-Obmann im Bundestags-Forschungsausschuss,
gegenüber manager magazin. In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, die
hierdurch erwarteten Steuerausfälle von etwa 1,5 Milliarden Euro jährlich
zumindest teilweise mit den 12 Milliarden Euro zu verrechnen, die innerhalb der
laufenden Legislaturperiode zusätzlich für Bildung und Forschung ausgegeben
werden sollen. Das berichtet das manager magazin unter Bezug auf
Koalitionskreise.
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Hamburg, 18. März 2010
manager magazin
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