72-jährige Krebspatientin starb an tödlichem Cocktail aus Morphium und Rohypnol / Gutachter vermuten, dass die Frau nicht sterbenskrank war
Hamburg, 3. März 2004 – Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt nach
Informationen von SPIEGEL ONLINE gegen einen Arzt der Sertürner-Klinik im
niedersächsischen Einbeck wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen. Wie aus einem Gutachten zu den Krankenakten hervorgeht, soll der Mediziner angeordnet haben, einer 72-jährigen depressiven Krebspatientin einen tödlichen Cocktail aus Morphium und dem Schlafmittel Rohypnol zu verabreichen. Am 17. Februar dieses Jahres starb die Frau. Die Staatsanwaltschaft hat die Krankenakten inzwischen beschlagnahmt. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), die den Fall
untersuchten, äußern nach Informationen von SPIEGEL ONLINE erhebliche Zweifel an der Diagnose des Arztes, dass die Frau bei Einlieferung in die Klinik Ende 2002 eine „sterbende Patientin“ gewesen sei. Es habe Hinweise darauf gegeben, dass sich die Frau „nicht im Endstadium eines Krebsleidens“ befand. Unter gewissen Umständen sei „selbst eine Heilung“ denkbar gewesen.
Die Gutachter mutmaßen, möglicherweise sei die „langfristige, gesicherte Versorgung“ der Frau ein Problem gewesen. „Die Patientin war zu krank für zu Hause und zu krank für das Altersheim“, schrieb der Arzt dem MDK in einer Stellungnahme. „Uns blieb quasi nichts anderes übrig, als die Patientin hier stationär zu halten bis zu ihrem Tode.“
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