Berlin, 1. August 2003
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen die „Stern“-Autoren Martin Knobbe und Detlef Schmalenberg wegen des Verdachts der Verbreitung Gewalt verherrlichender Schriften. Die Reporter hatten in der „Stern“-Titelgeschichte Nr. 31 vom 24.07.2003 ausführlich über Armin M. berichtet, der nach
eigener Aussage einen Mann getötet und gegessen hatte.
Den Strafantrag stellte ein ob der grausigen Details entsetzter Leser. „Ein Anfangsverdacht ist gegeben“, bestätigte der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger gegenüber SPIEGEL ONLINE. Laut Paragraf 131 Strafgesetzbuch ist die Publikation grausamer oder unmenschlicher Gewalt gegen Menschen verboten, wenn sie verherrlicht oder verharmlost werde. Vergehen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert werden. Allerdings gelte der Paragraf nicht, „wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient“, heißt es in dem Gesetz.
Auch der Presserat erhielt zwei Beschwerden und prüft, ob wegen der Veröffentlichung eine Rüge ausgesprochen wird.
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