Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mahnt Unternehmen ab, die den Begriff
Olympia für Werbezwecke nutzen. Wie das manager magazin in seiner März-Ausgabe
(Erscheinungstermin: 23. Februar 2007) berichtet, hat eine Anwaltskanzlei im
Auftrag des DOSB in den vergangenen zweieinhalb Jahren rund 260 Aufforderungen
an Firmen verschickt, für die Abbildung der Ringe oder die Nutzung des Begriffs
Olympia Lizenzgebühren zu überweisen. Bei einem routinemäßig angesetzten
Streitwert von 150 000 Euro werde dabei eine Gebühr von 2000 Euro von den meist
kleinen Betrieben, etwa einer Metzgerei oder einem Fitnessstudio, verlangt.
Die Abmahnungen beruhen auf dem am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen
Olympiaschutzgesetz, das die kommerzielle Nutzung des Begriffs Olympia und
seiner Ableitungen (Olympiade, olympisch) sowie seines Symbols untersagt. Nur
wer dem DOSB Lizenzgebühren zahlt, darf seither die fünf verschlungenen Ringe
in Anzeigen, Spots oder auf Firmen-Websites zeigen oder das O-Wort nennen.
Autor: Eva Müller
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