DER SPIEGEL

Schily will Demonstrationsrecht vor Gedenkstätten einschränken

Sorge vor rechtsextremen Kundgebungen / Neufassung des Versammlungsrechts

Bundesinnenminister Otto Schily plant nach Informationen von SPIEGEL ONLINE einen neuen Vorstoß zur Beschränkung des Demonstrationsrechts. Danach soll eine Versammlung beschränkt oder verboten werden können, die „nationalsozialistische oder andere Gewalt- und Willkürherrschaft oder terroristische Vereinigungen oder terroristische Straftaten im In- und Ausland in einer Weise verherrlichen oder verharmlosen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden“, heißt es in einem Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium, der SPIEGEL ONLINE vorliegt.
Auch soll künftig eine Versammlung beschränkt oder verboten werden können, die „an einem Ort stattfindet, der in eindeutiger Weise an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung erinnert“. Die Versammlung muss dabei geeignet sein, „diese menschenunwürdige Behandlung der Opfer zu billigen, zu leugnen oder zu verharmlosen“, heißt es weiter.
Hintergrund für den erneuten Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe und dem Bundesjustizministerium ist die Befürchtung, dass künftig Aufzüge von Rechtsextremisten vor dem fast fertig gestellten Denkmal für die Ermordung der Juden in Europa, dem so genannten Holocaust-Mahnmal, stattfinden könnten. Das Mahnmal soll im Mai kommenden Jahres der Öffentlichkeit übergeben werden.
Die Debatte über eine Neufassung des Versammlungsrechts reicht ins Jahr 2000 zurück. Im Januar desselben Jahres hatte weltweit ein Marsch von NPD-Anhängern durch das Brandenburger Tor für Aufsehen und Empörung gesorgt. Das jetzt vorliegende Gesetz soll nunmehr Gefahren entgegenwirken, „die von Versammlungen extremistischer Veranstalter ausgehen, bei denen z.B. die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle verherrlicht wird", heißt es in der Begründung. Ziel ist es, den Missbrauch bestimmter symbolträchtiger Orte auszuschließen. In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es weiter: „Es kommen nur Orte mit eindeutiger Symbolwirkung und nationaler Bedeutung in Betracht, sofern das in ihnen Symbolisierte mindestens gleich schutzwürdig ist wie die Versammlungsfreiheit. Von eindeutigem Symbolgehalt dürfte beispielsweise das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin sein.“

Der vollständige Text ist unter www.spiegel.de abrufbar.

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