Bundesbeauftragte für Datenschutz: »Kein dringender Bedarf« / Klare Abgrenzung zwischen Polizei- und Geheimdienstarbeit gefordert
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat die Pläne der Großen Koalition kritisiert, im Rahmen der Anti-Terror-Gesetze den Zugriff der Geheimdienste auf Fluggast-, Konten- und Telekommunikationsdaten auszuweiten.
»Die bestehenden Befugnisse sind nur begrenzt genutzt worden, also besteht kein dringender Bedarf, diese jetzt auszuweiten«, sagte Peter Schaar SPIEGEL ONLINE mit Blick auf die bisherige Überprüfung der geltenden Gesetze zur Terrorismusbekämpfung. Zudem sei die Auswertung der bisher geltenden Anti-Terror-Gesetzgebung nicht abgeschlossen.
Es sei jedoch immer ein einfacherer Weg, »an der Befugnisschraube zu drehen« statt in der praktischen Arbeit nachzubessern, etwa bei der technischen Ausrüstung oder den personellen Ressourcen, kritisierte Schaar. »Das kostet schließlich Geld.«
Schaar leuchtet nicht ein, warum die Auskunftsbefugnisse des Verfassungsschutzes im Inland nun auch für den Auslandsgeheimdienst BND gelten sollen. »Das Argument, dass alles mit allem zusammenhängt, reicht mir nicht.« Kritisch sieht der Datenschützer auch, dass die Dienste künftig Personen im europaweiten Schengener Informationsystem (SIS) ausschreiben können. »Damit gelangen Informationen der Dienste in die Hände der Polizei und umgekehrt«, bemängelt Schaar, der eine klare Abgrenzung zwischen Geheimdienst- und Polizeiarbeit fordert.
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