Bundesbeauftragte für Datenschutz: „Kein dringender Bedarf“ / Klare Abgrenzung zwischen Polizei- und Geheimdienstarbeit gefordert
– Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar,
hat die Pläne der Großen Koalition kritisiert, im Rahmen der
Anti-Terror-Gesetze den Zugriff der Geheimdienste auf Fluggast-, Konten- und
Telekommunikationsdaten auszuweiten.
„Die bestehenden Befugnisse sind nur begrenzt genutzt worden, also besteht kein
dringender Bedarf, diese jetzt auszuweiten", sagte Peter Schaar SPIEGEL ONLINE
mit Blick auf die bisherige Überprüfung der geltenden Gesetze zur
Terrorismusbekämpfung. Zudem sei die Auswertung der bisher geltenden
Anti-Terror-Gesetzgebung nicht abgeschlossen.
Es sei jedoch immer ein einfacherer Weg, „an der Befugnisschraube zu drehen“
statt in der praktischen Arbeit nachzubessern, etwa bei der technischen
Ausrüstung oder den personellen Ressourcen, kritisierte Schaar. „Das kostet
schließlich Geld.“
Schaar leuchtet nicht ein, warum die Auskunftsbefugnisse des
Verfassungsschutzes im Inland nun auch für den Auslandsgeheimdienst BND gelten
sollen. „Das Argument, dass alles mit allem zusammenhängt, reicht mir nicht.“
Kritisch sieht der Datenschützer auch, dass die Dienste künftig Personen im
europaweiten Schengener Informationsystem (SIS) ausschreiben können. „Damit
gelangen Informationen der Dienste in die Hände der Polizei und umgekehrt“,
bemängelt Schaar, der eine klare Abgrenzung zwischen Geheimdienst- und
Polizeiarbeit fordert.
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