Das berichtet das manager magazin in seiner kommenden Ausgabe (Erscheinungstermin: 24. Juni). Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte dem Magazin gegenüber erste Gespräche mit der Kammer. In den kommenden Wochen will die Kammer Unterlagen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese muss daraufhin ermitteln. Das Verfahren richtet sich gegen PwC-Mitarbeiter, die die Abschlussberichte für die Jahre 2005 und 2006 testiert haben.
Sollte es zu einer Verurteilung der betreffenden Mitarbeiter kommen, so droht diesen eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro. Zudem kann gegen die Prüfer ein Berufsverbot verhängt werden. Ein PwC-Sprecher wollte die Informationen nicht kommentieren, erklärte jedoch, dass PwC die betreffenden Mitarbeiter im Falle eines berufsgerichtlichen Verfahrens umfänglich unterstützen werde. PwC halte an der Auffassung fest, dass »die Abschlussprüfungen der SachsenLB in Übereinstimmung mit den beruflichen Prüfungsstandards durchgeführt worden sind«.
PwC hatte, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu entgehen, bereits im Januar 2011 einen Vergleich mit Sachsens Landesregierung geschlossen. Das Unternehmen zahlte – ohne Anerkenntnis einer Schuld – 40 Millionen Euro an das Land. Insgesamt musste Sachsen bisher 132 Millionen Euro für die Rettung der Bank aufwenden. Das Land bürgt allerdings weiterhin für Verluste bis zu einer Gesamthöhe von 2,75 Milliarden Euro.
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