Das berichtet das manager magazin
in seiner kommenden Ausgabe (Erscheinungstermin: 24. Juni). Ein Sprecher der
Generalstaatsanwaltschaft bestätigte dem Magazin gegenüber erste Gespräche mit
der Kammer. In den kommenden Wochen will die Kammer Unterlagen an die
Staatsanwaltschaft übergeben. Diese muss daraufhin ermitteln. Das Verfahren
richtet sich gegen PwC-Mitarbeiter, die die Abschlussberichte für die Jahre
2005 und 2006 testiert haben.
Sollte es zu einer Verurteilung der betreffenden Mitarbeiter kommen, so droht
diesen eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro. Zudem kann gegen die Prüfer ein
Berufsverbot verhängt werden. Ein PwC-Sprecher wollte die Informationen nicht
kommentieren, erklärte jedoch, dass PwC die betreffenden Mitarbeiter im Falle
eines berufsgerichtlichen Verfahrens umfänglich unterstützen werde. PwC halte
an der Auffassung fest, dass „die Abschlussprüfungen der SachsenLB in
Übereinstimmung mit den beruflichen Prüfungsstandards durchgeführt worden
sind“.
PwC hatte, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu entgehen, bereits im
Januar 2011 einen Vergleich mit Sachsens Landesregierung geschlossen. Das
Unternehmen zahlte – ohne Anerkenntnis einer Schuld – 40 Millionen Euro an das
Land. Insgesamt musste Sachsen bisher 132 Millionen Euro für die Rettung der
Bank aufwenden. Das Land bürgt allerdings weiterhin für Verluste bis zu einer
Gesamthöhe von 2,75 Milliarden Euro.
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