DER SPIEGEL

Pressemitteilung Bayern will Sicherheitsverwahrung verschärfen

Gefährliche Straftäter sollen auch nach Urteilsspruch für immer weggesperrt
werden dürfen

– Bayern wird nach Informationen des SPIEGEL im
Bundesrat eine Initiative zur Verschärfung der Sicherungsverwahrung von
Straftätern starten. Auch nach einem Urteilsspruch soll es möglich sein, sie
für immer wegzusperren.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will mit ihrem Vorstoß im Bundesrat
zur sogenannten nachträglichen Sicherungsverwahrung erreichen, dass diese
„ultima ratio“ in „Extremfällen verlässlich zur Anwendung kommt“.

Bislang können bereits verurteilte Ersttäter nur dann für immer weggesperrt
werden, wenn während des Vollzuges neue Taten oder Tatsachen bekannt werden,
die eine besondere Gefährlichkeit begründen.

In Zukunft soll es laut Merk aber reichen, wenn vor Gericht Fakten vorgebracht
werden, die zwar beim Urteilsspruch vor der Inhaftierung erkennbar waren, aber
nicht berücksichtigt worden sind: Wenn etwa ein Arzt in einem Gutachten am Ende
der Haftzeit feststellt, dass der Täter noch ebenso gefährlich ist wie zu
Haftantritt.

Die Möglichkeit, eine Sicherungsverwahrung auch nachträglich anzuordnen, ist
erst im Sommer 2004 geschaffen worden. Seitdem sei eine Lücke deutlich
geworden, heißt es aus dem Ministerium.

Der vollständige Text ist unter www.spiegel.de abrufbar.

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