Gefährliche Straftäter sollen auch nach Urteilsspruch für immer weggesperrt werden dürfen
Bayern wird nach Informationen des SPIEGEL im Bundesrat eine Initiative zur Verschärfung der Sicherungsverwahrung von Straftätern starten. Auch nach einem Urteilsspruch soll es möglich sein, sie für immer wegzusperren.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will mit ihrem Vorstoß im Bundesrat zur sogenannten nachträglichen Sicherungsverwahrung erreichen, dass diese »ultima ratio« in »Extremfällen verlässlich zur Anwendung kommt«.
Bislang können bereits verurteilte Ersttäter nur dann für immer weggesperrt werden, wenn während des Vollzuges neue Taten oder Tatsachen bekannt werden, die eine besondere Gefährlichkeit begründen.
In Zukunft soll es laut Merk aber reichen, wenn vor Gericht Fakten vorgebracht werden, die zwar beim Urteilsspruch vor der Inhaftierung erkennbar waren, aber nicht berücksichtigt worden sind: Wenn etwa ein Arzt in einem Gutachten am Ende der Haftzeit feststellt, dass der Täter noch ebenso gefährlich ist wie zu Haftantritt.
Die Möglichkeit, eine Sicherungsverwahrung auch nachträglich anzuordnen, ist erst im Sommer 2004 geschaffen worden. Seitdem sei eine Lücke deutlich geworden, heißt es aus dem Ministerium.
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