Der IVG-Aktionär Clemens Vedder hat beim Landgericht Bonn Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen sämtliche Beschlüsse der Hauptversammlung vom 27. Mai 2004 eingereicht. Das berichtet das manager magazin in seiner am 20. August 2004 erscheinenden September-Ausgabe. Vedder gehört über die Amsterdamer Rebon B.V. zu den Gesellschaftern der im November 2003 insolvent gewordenen Holding Sirius GmbH, die bis zum Februar 2004 knapp 50 Prozent der Bonner IVG Immobilien AG hielt. Die Gläubigerbanken der Sirius hatten das Paket zum Teil selbst übernommen, zum Teil an das Kölner Bankhaus Sal. Oppenheim abgegeben, das nun mit 25,1 Prozent größter IVG-Aktionär ist. Seit April 2004 sitzt dem IVG-Aufsichtsrat der Oppenheim-Mitinhaber Detlef Bierbaum vor.
Die Klage stützt sich laut manager magazin unter anderem auf die Tatsache, dass Aufsichtsratschef Bierbaum in der mehr als 13-stündigen, turbulent verlaufenen Hauptversammlung bei den Nachwahlen zum Aufsichtsrat en bloc über drei Kandidaten (Bierbaum selbst und Matthias Graf von Krockow von Sal. Oppenheim sowie Peter Rieck von der HSH Nordbank) abstimmen ließ, anstatt wie von mehreren Aktionären verlangt in Einzelwahl. Zudem habe der IVG-Vorstand eine Reihe von Aktionärsfragen nicht oder nicht ausreichend beantwortet, insbesondere im Zusammenhang mit der Übernahme von 50,1 Prozent der Oppenheim Immobilien Kapital-anlagegesellschaft (OIK) aus dem Besitz der Großaktionärin Sal. Oppenheim.
Außerdem soll es Unregelmäßigkeiten mit der Ton- und Bildübertragung der Hauptversammlung in angrenzende Räume gegeben haben.
Autor: Sören Jensen
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