Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Fischer und Gramatke dürfen Stimmrecht nicht wahrnehmen
Die Bundsanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat den neuen Eigentümern der Internetagentur Pixelpark faktisch die Kontrolle über das Unternehmen entzogen. Das berichtet manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 18. Juli 2003).
Die BAFin bewertet den Verkauf von etwa 40 Prozent der zuvor von Bertelsmann gehaltenen Pixelpark-Anteile an die beiden Investoren Axel Fischer und Wolf-Dieter Gramatke als Kontrollerlangung über das Internet-Unternehmen. Demnach sind Fischer und Gramatke verpflichtet, auch den übrigen Pixelpark-Aktionären ein Kaufangebot für ihre Anteile zu unterbreiten. Solange dieser Schritt nicht erfolgt, dürfen Fischer und Gramatke ihre Stimmrechte bei der für den 26. August 2003 angesetzten Hauptversammlung von Pixelpark nicht wahrnehmen.
manager magazin zitiert unter anderem aus einem Schreiben, mit dem die BAFin den Antrag ablehnt, Fischer und Gramatke von der Abgabe eines Kaufangebots zu befreien: „Die für die Erteilung einer Befreiung (...) erforderlichen Sanierungsbeiträge sind von den Antragstellern nicht substantiiert dargelegt worden.“
Fischer und Gramatke haben gegen die Entscheidung der BAFin Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eingereicht.
Autor: Christian Rickens
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