DER SPIEGEL

Moskauer Geiselnahme - Generalbundesanwalt erwägt Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Nehm-Sprecherin: "Wir tragen momentan die Fakten zusammen und werden dann entscheiden"

31. Oktober 2002
Berlin - Generalbundesanwalt Kay Nehm prüft nach Informationen von SPIEGEL ONLINE, ob er sich in die Ermittlungen zu der Moskauer Geiselnahme einschalten soll. Nehm hat deshalb bereits ein so genanntes Beobachtungsverfahren eingeleitet. Sinn und Zweck des Vorverfahrens ist demnach, mehr Informationen über die Geiselnahme und die möglichen Hintermänner zu erhalten, um gegebenenfalls selber zu ermitteln. "Wir tragen momentan die Fakten zusammen und werden dann über ein mögliches Ermittlungsverfahren entscheiden", sagte die Sprecherin des obersten deutschen Anklägers, Frauke Scheuten, am Donnerstag auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE.

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen für ein deutsches Ermittlungsverfahren gegeben, da bei der Geiselnahme auch zwei Deutsche unter den Geiseln in dem Moskauer Musical-Theater waren. Beide wurden durch das Betäubungsgas der russischen Spezialkräfte verletzt, sind aber mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen worden.

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