Der Bundesregierung drohen Rückabwicklungskosten in Milliardenhöhe für fehlerhafte Privatisierungen der Treuhandanstalt. Dies berichtet das manager magazin in seiner neuen, ab 20. Januar erhältlichen Ausgabe. Der Kölner Unternehmer Bernd Breuer hat demnach Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Gewinnt er, müsste die Bundesrepublik seinen Kauf eines DDR-Unternehmens rückabwickeln und den Investor mit weit mehr als 100 Millionen Euro für die Geschäftspraktiken der Treuhandanstalt entschädigen.
»Der Fall Breuer würde zu einem Präzedenzfall«, sagt Bernhard Kempen. Der Juraprofessor an der Universität zu Köln und Präsident des Deutschen Hochschulverbandes vertritt Breuer in Straßburg. »Erweist sich, dass viele der Tausenden Verkaufsverträge der Treuhand null und nichtig sind, könnte das die Staatskasse mehr als zwei Milliarden Euro kosten.« Dass Investor Breuer trotz zahlreicher Prozesse bis heute um sein Recht kämpfen muss, erklärt sich Kempen auch mit politischer Einflussnahme unter anderem des Kanzleramts.
Mit seiner Firma Maximum kaufte Investor Breuer im Jahr 1993 die Maschinenbau Babelsberg von der Treuhandanstalt. Zu DDR-Zeiten hatte das Potsdamer Unternehmen 2500 Mitarbeiter. Breuer wollte mit dem Investment den Kranbetrieb seiner Familie, damals eins der größten Unternehmen für Schwerlogistik in Europa, gen Osten erweitern. Weil er den Kaufvertrag für ungültig hält und ihm die Treuhand beim Verkauf zudem entscheidende Informationen vorenthalten habe, klagt er seit 15 Jahren in mehreren Verfahren gegen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgebehörde der Treuhand.
Auch der Käufer des Aufbau-Verlages, der Frankfurter Unternehmer Bernd F. Lunkewitz, klagt gegen den Bund auf Schadensersatz von 100 Millionen Euro. Die Treuhand hatte Lunkewitz den renommierten Verlag 1991 verkauft, obwohl er ihr nicht gehörte. Nach Ansicht der Bundesregierung hat Investor Breuer den Rechtsweg ausgeschöpft. Die Frage nach einem finanziellen Risiko für den Bund sei daher »gegenstandslos«, sagt ein Regierungssprecher.
Bernd Breuer will am 20. Januar zahlreiche Dokumente zu seinem Fall ins Internet stellen (www.der-fall-maximum.de).
Christoph Neßhöver
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