Präsident des Bundesverbandes der Steuerberater: "Das wird ein Rohrkrepierer"
Die geplante Steuer auf Aktiengewinne droht für den Fiskus zum Bumerang zu werden - zum Vorteil zahlreicher Anleger, die in den vergangenen Jahren Milliarden Euro an der Börse verloren haben. Sollte das Gesetz in der geplanten Form beschlossen werden, müssen nach Ansicht renommierter Experten künftig auch solche Spekulationsverluste vom Finanzamt anerkannt werden, die wegen abgelaufener Spekulationsfristen bereits wertlos geworden waren. Dem Staat würden dadurch erhebliche Steuerausfälle entstehen. Das meldet das Hamburger Wirtschaftsportal manager magazin Online.
Der Entwurf zum "Steuervergünstigungs-Abbaugesetz", der am heutigen Freitag im Bundestag beraten wird, sieht unter anderem den Wegfall der Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften vor. Das bedeutet nach Ansicht von Fachleuten: Wer zum Beispiel vor drei Jahren Aktien kaufte und damit bis heute 10.000 Euro Buchverlust machte, weil er bislang nicht verkauft hat, kann seinen Verlust mit künftigen Gewinnen verrechnen.
Josef Sauerwald, Präsident des Bundesverbandes der Steuerberater: "Wenn der Staat rückwirkend Gewinne aus Aktiengeschäften besteuert und Haltefristen entfallen, dann müssen auch rückwirkend Verluste aus Aktiengeschäften steuerlich ansetzbar sein. Der Fiskus kann nicht rückwirkend Gewinne besteuern, aber Verluste außen vor lassen."
Nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften (BVI) schlummern noch Verluste "in dreistelliger Milliardenhöhe" in den Depots deutscher Anleger. Sprecher Andreas Fink: "Wenn die Spekulationsfrist abgeschafft wird, werden Anleger in den kommenden Jahren diese Verluste genüsslich aufbrauchen, bevor sie auf Gewinne Steuern zahlen". Bei einer Erholung der Börsen ginge der Staat dann leer aus.
Im Bundesfinanzministerium wiegelt man dagegen ab. Die Möglichkeit der Verlustverrechnung sei in dem Gesetzentwurf "noch nicht problematisiert", sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage von manager-magazin.de.
Der vollständige Text ist abrufbar unter:
www.manager-magazin.de/geld/artikel/0%2c2828%2c236988%2c00.html.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Kai Lange
Telefon: 040 / 380 80 - 251
E-Mail: kai_lange@manager-magazin.de
manager magazin Online GmbH - ein Unternehmen der SPIEGELnet AG
manager magazin Online ist das expandierende Wirtschaftsportal im Internet und steht für qualitativ hochwertigen Journalismus. Das Online-Angebot präsentiert neben der Print-Marke manager magazin ein eigenständiges Magazinkonzept, das die vertiefenden Möglichkeiten des Mediums Internet voll ausschöpft und eine schnelle und benutzerfreundliche Navigation durch die Topthemen aus Wirtschaft, Börse, Finanzwelt und Unternehmen ermöglicht. Mit News, Hintergrundberichten, Kommentaren und Analysen sowie nutzwertorientierten Services erreicht manager magazin Online die Entscheider in Wirtschaft und Unternehmen. Chefredakteur ist Andreas Nölting. Leistungswerte im Januar: 7,27 Millionen PageImpressions, 2,61 Millionen Visits.
Die SPIEGELnet AG (Hamburg), in der die SPIEGEL-Gruppe ihre Internet-Aktivitäten bündelt, vereinigt als Holding unter ihrem Dach die SPIEGEL ONLINE GmbH, die manager magazin Online GmbH sowie die Quality Channel GmbH. Die SPIEGELnet AG versteht sich, der Tradition des Mutterhauses folgend, als publizistisches Unternehmen. Journalistische Unabhängigkeit und eine hohe Qualität der redaktionellen Angebote sind dafür unabdingbare Voraussetzung. Vorstand der SPIEGELnet AG ist Fried von Bismarck.
Kommunikation
Ute Miszewski
Telefon: 040/3007-2178
Telefax: 040/3007-2959
E-Mail: ute_miszewski@manager-magazin.de