Hamburg, 19. März 2009 –
Claassens Anwalt Klaus Menge spricht nun gegenüber manager-magazin.de von einem
„klaren Vertragsbruch“ seitens des Unternehmens. „Der Wortlaut des Vertrags ist
so eindeutig, wie er eindeutiger nicht sein könnte“, sagte Menge dem
Wirtschaftsportal am Donnerstag. Die entsprechende Passage im Dienstvertrag,
den ja schließlich die EnBW-Juristen formuliert hätten, beziehe sich nur auf
das Gehalt aus einer neuen Festanstellung, so der Göttinger Rechtsanwalt.
Claassen (45), der EnBW nach vierjähriger Amtszeit zum Oktober 2007 verlassen
hatte, arbeite aber nicht als Mitarbeiter, sondern als Berater für Cerberus,
merkte Menge an. „Herr Claassen unterhält ein eigenes Büro in Hannover,
beschäftigt und bezahlt eigene Mitarbeiter. Außerdem berät er nicht nur
Cerberus“, so der Jurist weiter. Aus Sicht von Menge liegt also eindeutig ein
Berater- und kein verkappter Angestelltenvertrag vor, wie es EnBW behaupte.
Menge, der nun beim Landgericht Karlsruhe für Claassen Klage auf die
Nachzahlung des Ruhegelds für zunächst die Monate Dezember, Januar und Februar
eingereicht hat, fordert daher: „EnBW muss sich vertragstreu verhalten. Und
zwar nicht nur gegenüber Kunden und Mitarbeitern, sondern auch gegenüber dem
ehemaligen Vorstandschef.“
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