Justizministerin: CD-kopierende Kinder nicht kriminalisiert / Koalitionspartner
verhinderte Bagatellregelung
Hamburg, 24. März 2006 – Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Kritik
aus der eigenen Fraktion und von Verbraucherverbänden an der
Urheberrechtsnovelle zurückgewiesen. Im SPIEGEL-ONLINE-Interview sagte die
SPD-Politikerin: „Es ist schlicht falsch, dass wir mit der Novelle aus
CD-kopierenden Kindern nun Kriminelle machen. Bei den Privatkopien bleibt es
bei der geltenden Rechtslage. Das heißt konkret: Privatkopien sind weiter
zulässig.“
Sie habe sich, in der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Novelle, eine
Bagatellklausel gewünscht, die leichte Kopiervergehen straffrei stellt: „Wir
hätten uns damit die Arbeit erleichtern können.“ Es habe aber „Widerstand vom
Koalitionspartner“ gegeben, „der die nicht von der Hand zu weisende Sorge
hatte, dass damit ein falsches Signal gesendet worden wäre“.
Zum Vorwurf, das Gesetz sei zu industriefreundlich, sagte sie SPIEGEL ONLINE:
„Eine EU-Richtlinie verpflichtet uns, einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
gegen diejenigen zu schaffen, die geistiges Eigentum verletzen.“ Deshalb
erhalte die Entertainment-Branche das Recht, von Internet-Providern Auskunft
über Verbindungsdaten verdächtiger Internetuser abzufragen, „wenn es um
Rechtsverletzungen in gewerblichem Umfang geht“. Solch ein Verstoß, so die
Ministerin, „lässt sich zum Beispiel an der Länge der Verbindung und der Menge
der übertragenen Daten erkennen“.
Das vollständige Interview ist unter www.spiegel.de abrufbar.
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