Hamburg , 25. Juni 2010 - Der amerikanische Bundesgerichtshof hat die
Erfolgsaussichten der Milliardenklage einer Gruppe Hedgefonds gegen das
deutsche Autounternehmen Porsche deutlich geschmälert. Das Gericht urteilte
gestern in einem ähnlich gelagerten Fall, es gebe keine rechtliche Basis für
einen Prozess in den USA. Das berichtet das manager magazin in seiner
Online-Ausgabe.
Die Fonds klagen gegen die Porsche Automobil Holding SE und ihre früheren
Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter. Sie werfen Unternehmen und
Managern vor, sie hätten Anleger 2008 bewusst fehlinformiert und so den Kurs
der VW-Aktie manipuliert. Die Fonds machen bislang einen Schaden von mindestens
zwei Milliarden Dollar geltend. In Finanzkreisen heißt es, zusätzliche Kläger
könnten die Schadenssumme noch auf sieben bis neun Milliarden Euro erhöhen.
Der US-Bundesgerichtshof geht jetzt zwar davon aus, dass die Vorwürfe gegen
Porsche richtig sind. Dennoch, so die Richter in ihrer dem manager magazin
vorliegenden Urteilsbegründung, seien US-Gerichte nicht für den Fall zuständig.
Das amerikanische Recht gelte in der Regel nur innerhalb der amerikanischen
Grenzen. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn ein Gesetz diese ausdrücklich
vorsehe. Das sei im Fall der NAB nicht gegeben.
Die gegen Porsche klagenden Hedgefonds berufen sich auf die gleichen
Paragraphen des Börsengesetzes wie die Kläger gegen die NAB. Die Porsche SE
hält aktuell 50 Prozent der VW-Stammaktien. Sollten sich die US-Kläger mit
ihren hohen Forderungen durchsetzen, drohte der SE möglicher Weise der Bankrott.
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