Handelskonzern unterliegt ehemaligem Topmanager auch in zweiter Instanz
– Der Düsseldorfer Handelskonzern Metro AG ist
seinem ehemaligen Topmanager Hannjörg Hereth auch in zweiter Instanz im Streit
um die Bestellung der Wirtschaftsprüfer für das Jahr 2003 unterlegen. Das
berichtet manager-magazin.de. Der im Mai 2003 von der Hauptversammlung der
Metro AG gefasste Beschluss, die Wirtschaftsprüfer der Duisburger Firma Fasselt
& Partner zu beauftragen, ist unwirksam.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte laut manager-magazin.de in
einer am 14. Dezember verkündeten Entscheidung ein entsprechendes Urteil des
Landgerichts Düsseldorf vom September 2005. Eine Revision hat das Gericht nicht
zugelassen.
Grund für die Nichtigkeit ist, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach
Feststellung des Gerichts das gesetzlich vorgeschriebene Rotationsprinzip
verletzt hat. Demnach dürfen die Bestätigungsvermerke für Abschlüsse von
börsennotierten Aktiengesellschaften nicht mehr als sechs Mal binnen zehn
Jahren von demselben Wirtschaftsprüfer unterschrieben werden. Mit dieser
Bestimmung sollen Kumpanei und Interessenkonflikte vermieden werden.
Die Verletzung der Bestimmung ergab sich für das Gericht dadurch, dass der
Fasselt-Partner Horst Herrmann bereits Abschlüsse der
Metro-Vorgängergesellschaft Asko Deutsche Kaufhaus AG unterzeichnet hatte.
Insgesamt bestätigte Herrmann seit 1992 vier Einzel- und vier Konzernabschlüsse
von Asko sowie vier Einzel- und vier Konzernabschlüsse der Metro AG.
Strittig sind die Konsequenzen aus dem Urteil. Während Kläger Hereth davon
ausgeht, dass der Abschluss des Jahres 2003 erneut geprüft werden muss, sieht
die Metro AG keinen Handlungsbedarf. Die Entscheidung habe „keine Folgen für
den Bestand und die Wirksamkeit des Jahresabschlusses 2003“. Daher prüfe die
Metro AG, „ob eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision noch
erforderlich ist“.
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