– Kurz vor ihrem Börsengang muss die österreichische
Baugesellschaft Strabag SE bei ihrer größten deutschen Tochtergesellschaft eine
empfindliche juristische Schlappe hinnehmen. Vor dem Landgericht Köln unterlag
die Kölner Strabag AG jetzt in einer Auseinandersetzung mit ihren
Minderheitsaktionären. In dem Urteil werden Konzernchef Hans Peter Haselsteiner
indirekt gravierende Verstöße gegen das Aktienrecht bescheinigt. Der
Richterspruch könnte deshalb das Vertrauen der umworbenen Anleger deutlich
erschüttern.
Nach Informationen von manager-magazin.de hat das Landgericht Köln heute
zentrale Beschlüsse der letztjährigen Hauptversammlung der Strabag AG für
unwirksam erklärt und damit einer Anfechtungsklage von Minderheitsaktionären
stattgegeben. Die Klage wird unter dem Aktenzeichen 82 O 114/06 geführt.
Dem Urteil zufolge waren die Beschlüsse der Hauptversammlung 2006 rechtswidrig,
weil die mittelbar über die Strabag SE beherrschenden Aktionäre der Strabag AG
– das sind Konzernchef Haselsteiner, die österreichische Raiffeisenbank sowie
die Versicherungsgruppe Uniqa und ihnen zuzurechnende Stiftungen – gegen
zwingende kapitalmarktrechtliche Meldevorschriften verstoßen haben. Deshalb war
die Strabag SE in der Hauptversammlung 2006 vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Das Urteil kommt für die Strabag zur Unzeit. Für Montag hat Konzernchef
Haselsteiner rund 1000 Gäste in die Unternehmenszentrale auf der Wiener
Donauinsel eingeladen, um den Auftakt für den Börsengang zu begehen. An diesen
Tag beginnt die Zeichnungsfrist, am 19. Oktober soll die neue Strabag-Aktie dann
erstmalig an der Wiener Börse notiert werden.
Insbesondere dürfte es Haselsteiner Probleme bereiten, dass die Bilanz der
Tochtergesellschaft Strabag AG für das Jahr 2006 infolge des Beschlusses nun
wohl unwirksam ist. Denn das Gericht hat nach Informationen von
manager-magazin.de unter anderem die Wahl des Abschlussprüfers für nichtig
erklärt. Außerdem wird eine Sonderprüfung angeordnet sowie die Vorbereitung
eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Strabag AG und der Züblin AG, einer
weiteren Tochterfirma der Strabag SE. Die neue Rechtslage könnte die Bewertung
der Muttergesellschaft Strabag SE durcheinanderbringen.
Die Anwälte der Strabag AG hatten im Frühjahr dieses Jahres nach der mündlichen
Verhandlung versucht, durch einen Befangenheitsantrag den Vorsitzenden Richter
Georg Lauber aus dem Verfahren zu drängen, nachdem er bereits die vorläufige
Rechtsauffassung des Gerichts geäußert hatte, die nicht der der Strabag AG
entsprach. Das Oberlandesgericht Köln lehnte diesen Antrag ab.
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