– Der Bezahlfernsehsender Premiere legt nach
Informationen von manager-magazin.de bei der zuständigen Landesmedienanstalt
Nordrhein-Westfalen Widerspruch dagegen ein, dass die Firmengruppe Arena eine
Rundfunkzulassung zur bundesweiten Verbreitung erhalten hat. Premiere unterlag
der Unity-Media-Tochter Arena vor Wochen im Wettstreit um die Fußball-
Bundesligaübertragungsrechte im Fernsehen.
Premiere argumentiert, dass die zuständige Düsseldorfer Landesmedienanstalt die
Bestimmungen des Landesmediengesetzes fehlerhaft angewendet und ihren
Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum überschritten habe. Durch die Zulassung
von Arena hätten die Beamten die Möglichkeit zu Meinungsvielfalt im Rundfunk zu
stark eingeschränkt.
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