Das Arbeitsgericht Berlin hat, wie jetzt bekannt wurde, eine Kündigung wegen sexueller Belästigung als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil liegt manager magazin online exklusiv vor. In dem konkreten Fall soll der Abteilungsleiter einer Zeitarbeitsfirma mehrere seiner jungen Mitarbeiterinnen unter anderem mit der flachen Hand auf den Po geschlagen oder sie kräftig geschüttelt haben. Er wurde daraufhin fristlos entlassen.
Dagegen klagte er und bekam nun vor dem Arbeitsgericht Berlin Recht. Es fehle an einem wichtigen Entlassungsgrund nach Paragraf 626 Abs. 1 BGB, so der Richter. Zwar zweifelt die Kammer wenig an der sexuellen Belästigung und erkennt eine Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG). Doch kommt das Gericht zu dem Schluss, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier eine Abmahnung gereicht hätte.
Rechtsanwalt Alexander Birkhahn, der den Arbeitgeber vertritt, kritisiert das Urteil. "Was müssen sich die Mitarbeiter alles bieten lassen, bevor jemand wegen sexueller Belästigung gekündigt werden kann", sagt er im Gespräch mit manager magazin online. "Die aktuelle Rechtsprechung ist nicht frauenfreundlich - die Opfer sind nämlich meistens weiblich."
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