Die Stadt Hamburg stoppt den kalifornischen Fahrdienst Uber in der Millionenmetropole. Die Verkehrsbehörde hat dem Unternehmen eine Untersagungsverfügung zugestellt. Das berichtet manager magazin online. Uber, ein 2009 gegründetes Unternehmen, das Fahrdienste vermittelt, ist weltweit in rund 150 Städten verfügbar. Bei dem Angebot Uber Pop, um das es jetzt auch in Hamburg geht, bieten Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto an, die Fahrer lassen sich einfach über das Smartphone bestellen.
Dies hat Hamburg jetzt untersagt. Das Problem: Wer in Deutschland gegen Geld Personen befördern will, braucht einen Personenbeförderungsschein – den die Uber-Fahrer meist nicht besitzen. "Unserer Einschätzung nach handelt es sich deshalb bei dem Dienst Uber Pop eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderungen", sagte ein Behörden-Sprecher dazu manager magazin online. Er fügte hinzu: "Uber Pop ist nicht legal."
Fahrer des Dienstes müssen sich jetzt darauf einstellen, eine Strafe in Höhe von 1000 Euro pro Verstoß zu bezahlen, sollten sie weiter Fahrten durchführen. Uber hat die Möglichkeit, gegen die Untersagung Widerspruch einzulegen. In der Branche erwartet man, dass Uber diese Strafen für die Fahrer übernehmen wird, damit diese nicht wieder abspringen.
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