– Das Kölner Landgericht zwingt die österreichische
Baugesellschaft Strabag SE, die Neuordnung ihrer beiden deutschen
Beteiligungsfirmen Strabag AG, Köln und Züblin AG teilweise rückgängig zu
machen, berichtet das Wirtschaftsportal manager-magazin.de. Die Richter gaben
heute einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger
(Aktenzeichen 882 O 214/06) statt.
Die Anlegerschützer hatten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der
Übertragung der Hochbau- und Ingenieuraktivitäten der Strabag AG auf die
Stuttgarter Züblin AG verlangt. Außerdem drängten sie auf Rückabwicklung der
Eingliederung der Projektentwicklungssparte und anderer Servicegesellschaften
bei Züblin. In beiden Fällen gaben die Kölner Richter der Klägerin recht.
Das Urteil ist eine empfindliche Niederlage für Strabag-Herrscher Hans Peter
Haselsteiner. Der hatte gegen den Willen der Minderheitsaktionäre bei der
Kölner Strabag und bei Züblin die Neuordnung des Portfolios angeordnet.
Haselsteiner wollte so das Deutschland-Geschäft der österreichischen Baugruppe
optimieren.
Die Strabag kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Sollte der Richterspruch
in der nächsten Instanz bestätigt werden, könnte die Strabag eine
Rückabwicklung nur noch durch den Abschluss eines sogenannten
Beherrschungsvertrags mit der Kölner Strabag umgehen. Den Minderheitsaktionären
stünde dann eine noch auszuhandelnde Abfindung zu.
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