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manager magazin Online: Gericht weist Haselsteiner in die Schranken

Das Kölner Landgericht zwingt die österreichische Baugesellschaft Strabag SE, die Neuordnung ihrer beiden deutschen Beteiligungsfirmen Strabag AG, Köln und Züblin AG teilweise rückgängig zu machen, berichtet das Wirtschaftsportal manager-magazin.de. Die Richter gaben heute einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (Aktenzeichen 882 O 214/06) statt.

Die Anlegerschützer hatten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Übertragung der Hochbau- und Ingenieuraktivitäten der Strabag AG auf die Stuttgarter Züblin AG verlangt. Außerdem drängten sie auf Rückabwicklung der Eingliederung der Projektentwicklungssparte und anderer Servicegesellschaften bei Züblin. In beiden Fällen gaben die Kölner Richter der Klägerin recht.

Das Urteil ist eine empfindliche Niederlage für Strabag-Herrscher Hans Peter Haselsteiner. Der hatte gegen den Willen der Minderheitsaktionäre bei der Kölner Strabag und bei Züblin die Neuordnung des Portfolios angeordnet. Haselsteiner wollte so das Deutschland-Geschäft der österreichischen Baugruppe optimieren.

Die Strabag kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Sollte der Richterspruch in der nächsten Instanz bestätigt werden, könnte die Strabag eine Rückabwicklung nur noch durch den Abschluss eines sogenannten Beherrschungsvertrags mit der Kölner Strabag umgehen. Den Minderheitsaktionären stünde dann eine noch auszuhandelnde Abfindung zu.

Der vollständige Text ist abrufbar unter:
www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,519163,00.html

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