Hamburg, 30. März 2009 – Die FDP will Betriebsräten in Deutschland per Gesetz strenge Verhaltensvorgaben machen. Dadurch soll die Bestechung von Arbeitnehmervertretern, etwa als Gegenleistung für gefügiges Verhalten gegenüber dem Management, erschwert werden. »Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Belegschaftsvertreter unabhängig, frei von Interessenkonflikten und integer in ihrem Sinne agieren«, sagte der stellvertretende FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzende Rainer Brüderle dem Wirtschaftsportal manager-magazin.de.
Durch die Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes sollten Rechtslücken geschlossen werden. »Die Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit bekommen, Verfehlungen von Betriebsräten anzuzeigen. Bisher können Koppelungs- und Kungelgeschäfte zwischen Arbeitnehmer- und Unternehmensvertretern kaum verhindert werden«, begründet Brüderle seine Gesetzesinitiative, die er im Namen der FDP-Fraktion in den Bundestag einbringen werde.
Durch sie soll der Corporate-Governance-Kodex um den Punkt »Arbeitnehmervertretung« ergänzt werden. Damit würden bestehende Anforderungen für die Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten auf Betriebsräte ausgedehnt. Künftig soll beispielsweise die Vergütung von Betriebsräten offengelegt werden.
Auch dürfte der Betriebsratsvorsitzende nicht zugleich in anderen Gremien desselben Unternehmens tätig sein, um Interessenkonflikte durch Ämterhäufung zu vermeiden. Nach Angaben des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion soll der Gesetzesvorschlag rasch in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden.
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