Hamburg, 30. März 2009 – Die FDP will Betriebsräten in Deutschland per Gesetz
strenge Verhaltensvorgaben machen. Dadurch soll die Bestechung von
Arbeitnehmervertretern, etwa als Gegenleistung für gefügiges Verhalten
gegenüber dem Management, erschwert werden. „Arbeitnehmer müssen sich darauf
verlassen können, dass ihre Belegschaftsvertreter unabhängig, frei von
Interessenkonflikten und integer in ihrem Sinne agieren“, sagte der
stellvertretende FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzende Rainer Brüderle dem
Wirtschaftsportal manager-magazin.de.
Durch die Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes sollten Rechtslücken
geschlossen werden. „Die Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit bekommen,
Verfehlungen von Betriebsräten anzuzeigen. Bisher können Koppelungs- und
Kungelgeschäfte zwischen Arbeitnehmer- und Unternehmensvertretern kaum
verhindert werden“, begründet Brüderle seine Gesetzesinitiative, die er im
Namen der FDP-Fraktion in den Bundestag einbringen werde.
Durch sie soll der Corporate-Governance-Kodex um den Punkt
„Arbeitnehmervertretung“ ergänzt werden. Damit würden bestehende Anforderungen
für die Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten auf Betriebsräte ausgedehnt.
Künftig soll beispielsweise die Vergütung von Betriebsräten offengelegt werden.
Auch dürfte der Betriebsratsvorsitzende nicht zugleich in anderen Gremien
desselben Unternehmens tätig sein, um Interessenkonflikte durch Ämterhäufung zu
vermeiden. Nach Angaben des wirtschaftspolitischen Sprechers der
FDP-Bundestagsfraktion soll der Gesetzesvorschlag rasch in die
parlamentarischen Beratungen eingebracht werden.
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