Dämpfer für das Hamburger Emissionshaus Wölbern Invest bei seinem Vorhaben, für mehr als 20 Immobilienfonds einen Liquiditätspool einzurichten: In mindestens zwei Fällen wurde die Durchführung des Cashpools nach Informationen von manager magazin online vom Landgericht Hamburg per Einstweiliger Verfügung (EV) untersagt. Bei den betroffenen Fonds handelt es sich um den Deutschland 01 und Österreich 04. Dabei erstreckt sich die EV im Falle des Deutschland 01 ausschließlich auf den Teil des Eigenkapitals, der von Anlegern über die zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft IFD Beteiligungs GmbH & Co. KG in den Fonds eingebracht wurde. Eine weitere EV für den Fonds Polen 01 wurde beantragt.
Nach Ansicht von Juristen sind die Gründe, die zu den Entscheidungen geführt haben, auf andere Wölbern-Immobilienfonds übertragbar. Weitere betroffene Anleger haben also womöglich die Chance, den Pool auf diese Weise vorerst zu stoppen.
Zum Hintergrund: Das Emissionshaus Wölbern Invest hatte die Anleger von 24 geschlossenen Immobilienfonds Anfang des Jahres darüber abstimmen lassen, ob sie die freien Gelder ihrer Beteiligungsgesellschaften in ein Liquiditätsmanagementsystem, kurz Liquiditätspool, einbringen wollten. Laut einer Mitteilung, die Wölbern kürzlich verbreitet hat, haben sich die Anleger von 23 Fonds dafür entschieden. Ein Fonds lehnte den Vorschlag ab. Trotz der Zustimmung gab es jedoch Kritik von Anlegern, die zum Teil auch juristische Schritte einleiteten.
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Hamburg, 21. März 2012
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