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manager magazin 5/2015: Fondsanleger erhalten Steuern zurück

Mehrwertsteuer auf Fondsberater-Gebühren unrechtmäßig – Bundesfinanzministerium bestätigt Anspruch auf Rückerstattung

Kunden vieler deutscher Fonds und Pensionskassen erhalten hohe Steuerrückzahlungen vom Staat. Denn der deutsche Fiskus hat jedes Jahr zu Unrecht 19 Prozent Mehrwertsteuer von externen Fondsberatern verlangt, entschied der Europäische Gerichtshof. „Die rückwirkende Steuerfreiheit der Umsätze kann zivilrechtlich zu Rückforderungen der bereits gezahlten Umsatzsteuer seitens der Berater führen“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums dem manager magazin (Erscheinungstermin: 24. April). Die Rückerstattungen fließen in den meisten Fällen in das Fondsvermögen und kommen so den Anlegern zugute.

„Es geht um sehr große Summen“, sagt Anlegeranwalt Klaus Rotter. Er rechne mit einem Milliardenbetrag. Das Bundesfinanzministerium teilte mit, es lägen keine Schätzungen zum Rückerstattungsvolumen vor.

Betroffen sind Fonds nach deutschen Recht, bei denen ein externer Berater für die Investmentstrategie mandatiert ist. Universal-Investment ist mit 530 solcher Private-Label-Fonds der Marktführer in diesem Segment. Das Unternehmen bestätigte auf Anfrage, dass einige Fonds „eine Umsatzsteuerrückerstattung“ erhielten. Ampega Investment fordert ebenfalls Rückzahlungen, teilte die Talanx-Tochter mit.

BayernInvest hat sogar bereits erste Steuerrückzahlungen erhalten, sagte ein Sprecher. Private-Label-Fonds dieser Kapitalverwaltungsgesellschaften waren bei Anlegern in den vergangenen Jahren sehr beliebt. Sie werden von unabhängigen Beratern wie C-Quadrat, Loys oder Spudy & Co gemanagt und waren oft besser als die Fonds der großen Anbieter. Solche Fondsberater oder Pensionskassen, die externe Berater bestellt hatten, können die Steuer nun für einen langen Zeitraum von 10 oder 15 Jahren zurückfordern.

Das Urteil stammt bereits aus dem März 2013, wurde öffentlich aber kaum beachtet. Die Branche hat bisher nicht öffentlich über die Rückzahlungsansprüche informiert, wohl damit Kunden keine Nachfragen stellen, bevor die Fonds das Geld zurückerhalten haben.

Autor: Mark Böschen
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