Erstmals hat sich die Deutsche Bank mit einem Kläger verglichen, der in Oppenheim-Esch-Fonds investiert hatte, sich falsch beraten fühlt und erstinstanzlich gegen die Bank recht bekam. Der ehemalige Deutsche-Bank-Manager Thomas Pachmann hatte das Bankhaus Sal. Oppenheim, das seit 2010 zur Deutschen Bank gehört, auf knapp sechs Millionen Euro verklagt. Weder Pachmanns Anwalt Sven Achenbach noch die Deutsche Bank wollten einen Vergleich auf Anfrage kommentieren.
Im Januar hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Fall verhandeln wollen. Der Termin wurde aber wegen fortgeschrittener Vergleichsverhandlungen kurzfristig wieder aufgehoben. Die Deutsche Bank hatte 2014 bei einer ähnlichen Klage vor dem Oberlandesgericht Köln gegen den Bankerben Wilhelm von Finck junior gewonnen. Der Milliardär wartet nun auf eine Zulassung seines Falls beim Bundesgerichtshof (BGH).
Hätte das OLG Frankfurt zugunsten Pachmanns entschieden, wäre eine Zulassung beim BGH sehr wahrscheinlich geworden, denn Pachmann und von Finck hatten in denselben Fonds investiert, eine Warenhausimmobilie in Potsdam. Bei zwei widersprüchlichen OLG-Urteilen in einem ähnlichen Fall nimmt sich der BGH meist der Angelegenheit an.
Durch einen Vergleich entgeht die Deutsche Bank dem Risiko, in Sachen Oppenheim-Esch-Fonds ein höchstrichterliches Urteil gegen sich zu kassieren. Ein solches hätte die Chancen der zahlreichen anderen Kläger auf Schadenersatz und Rückwicklung ihrer Fondsinvestments erhöht.
Auch der Industrielle Hubertus Benteler, die Händerfamilie Kreke (Douglas), Maxdata-Gründer Holger Lampatz sowie eine Stiftung der Kölner Verlegerfamilie Neven DuMont haben gegen Sal. Oppenheim Klage eingereicht. Allein Benteler und Lampatz fordern dreistellige Millionenbeträge von der Deutsche-Bank-Tochter zurück.
Autor: Sören Jensen
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