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manager magazin 3/2014: EU will Investoren mit mehr Macht ausrüsten

Zwang zur Offenlegung der Diskussionen mit dem Management von Aktiengesellschaften - Deutlich mehr Einfluss auf Vorstandsvergütung

Die EU-Kommission will professionelle Aktionäre künftig verstärkt dazu drängen, Einfluss auf die Unternehmensleitung zu nehmen. Das geht aus dem 26-seitigen Entwurf der neuen Aktionärsrichtlinie hervor, die dem manager magazin vorliegt und über die das Magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 21. Februar) berichtet.

Mit den neuen Regeln will die Kommission krasse Fälle von Missmanagement verhindern und damit den Wirtschaftsraum insgesamt wachstumsstabiler machen. Der Entwurf stammt aus dem Wettbewerbskommissariat von Michel Barnier. Der Franzose will noch in diesem Frühjahr in der Kommission darüber abstimmen lassen.

In den vergangenen Jahren habe es „bestimmte Defizite bei der Corporate Governance börsennotierter Unternehmen" gegeben, schreibt die Kommission in ihrem Entwurf. Hauptsächlich gebe es dafür zwei Gründe: „Unzureichendes Engagement von Aktionären und ein Mangel angemessener Transparenz." Die neue Richtlinie soll nun die Profi-Investoren in möglichst engagierte und mitteilsame Miteigner verwandeln.

Dazu sieht der Richtlinienentwurf auch ein konkreteres Eingriffsrecht für die Vergütung der Vorstände („directors") vor. Laut Artikel 9a sollen „die Aktionäre das Recht bekommen, über das Vergütungssystem für Vorstände" abzustimmen. Zwölf Punkte listet der Entwurf auf, die in einem solchen System berücksichtigt sein müssen, darunter etwa „das geplante Verhältnis zwischen der durchschnittlichen Entlohnung eines Vorstands und der durchschnittlichen Entlohnung eines Vollzeitarbeitnehmers (...) und warum dieses Verhältnis als angemessen betrachtet wird". Diese Vorschriften gehen deutlich über die Pläne der Großen Koalition hinaus.

Zudem bekommen die Aktionäre künftig deutlich mehr Einfluss auf Geschäfte mit Großaktionären („related party"). Der Artikel 9c des Entwurfs „Right to vote on related party transactions") sieht beispielsweise vor, die Hauptversammlung abstimmen zu lassen, wenn man mit einem bestimmenden Aktionär ein Geschäft abschließt, dass entweder „mehr als 5 Prozent des Vermögens betrifft oder eine deutliche Auswirkung auf Gewinn oder Umsatz haben kann". Bislang müssen solche Geschäfte in Deutschland lediglich im sogenannten Abhängigkeitsbericht vermerkt werden - den allerdings lediglich der Wirtschaftsprüfer genehmigen muss. Die Aktionäre bleiben außen vor.

Autor: Sven Oliver Clausen
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