Der Mediator Clemens Vedder, der den Vergleich zwischen Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz (73) und der Deutschen Bank zustandegebracht hatte, wird auch das Immobilienportfolio von Frau Schickedanz verwerten. Das berichtet das manager magazin in seiner Februar-Ausgabe. Demnach handelt es sich um etwa 100 Objekte, die teilweise in Immobiliengesellschaften liegen. Der Wert wird von der Großbank auf mehr als eine halbe Milliarde Euro geschätzt. Vedder hat zwei Jahre Zeit, um die Immobilien zu verkaufen. Von dem Erlös bekommt nach Angaben des Magazins Frau Schickedanz etwa ein Fünftel, das Gros die Deutsche Bank.
Damit steht sich Frau Schickedanz mit dem geschlossenen Vergleich deutlich besser als bisher bekannt. Sicher zugesagt ist ihr laut manager magazin ein Vermögen von rund 70 Millionen Euro, einschließlich ihres Elternhauses in Hersbruck bei Nürnberg und einer weiteren Villa im fränkischen Zirndorf, in dem ihr zweiter Ehemann, der ehemalige Quelle-Chef Wolfgang Bühler (84), Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Hinzu kommen die Erlöse aus den Immobilienverkäufen.
Schickedanz’ Anwälte hatten 2012 Klage gegen die Deutsche-Bank-Tochter Sal. Oppenheim und 13 weitere Firmen und Personen eingereicht, weil sich ihre Mandantin von der Privatbank falsch beraten fühlte und deshalb fast ihr gesamtes Vermögen verloren habe. Dabei ging es um einen Streitwert von 1,9 Milliarden Euro. Sechs Beklagte hatten Widerklagen eingereicht. Mit dem im Dezember geschlossenen Vergleich wurde der Prozess vor dem Landgericht Köln nicht automatisch beendet. Hierüber wollte das Gericht am 20. Dezember entscheiden. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten alle Beteiligten ihre Klagen zurücknehmen und die Bereitschaft erklären müssen, ihre Anteile an den Prozesskosten zu bezahlen.
Am Ende fehlte, wie das manager magazin berichtet, nur die Einwilligung des früheren Sal.-Oppenheim-Chefs Matthias Graf von Krockow (67). Auch Mitte Januar war noch unklar, ob von Krockow nachträglich seine Zahlungsbereitschaft erklärt oder ob die Deutsche Bank seinen Prozesskostenanteil in fünf- bis sechsstelliger Höhe übernimmt, damit das Verfahren beendet werden kann. Das Gericht hat seinen Verkündungstermin zum wiederholten Mal verschoben – nun auf den 7. Februar.
Autor: Sören Jensen
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