Der Tod des Königs von Thailand könnte dem Freistaat Bayern eine Milliardensumme einbringen. Grund ist eine Besonderheit der deutschen Erbschaftsteuer. Das berichtet das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe, die am 18. November erscheint.
Im Oktober verstarb Thailands Monarch Bhumibol Adulyadej nach 70-jähriger Regentschaft im Alter von 88 Jahren. Sein einziger Sohn Maha Vajiralongkorn (64) ist Besitzer zweier Villen in Tutzing und Feldafing am Starnberger See. „Da der Kronprinz einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist er hier auch erbschaftsteuerpflichtig“, sagt Daniel Lehmann, Partner der Großkanzlei Baker Tilly Roelfs in München.
Thailands Königshaus zählt zu den reichsten Monarchien der Welt. Ihm gehören nicht nur 6500 Hektar Land daheim. Es ist auch Großaktionär der Siam Cement Group und der Siam Commercial Bank und besitzt die Mehrheit an der Hotelkette Kempinski. Das royale Gesamtvermögen wird auf etwa 40 Milliarden US-Dollar taxiert.
Setzt man das auf Prinz Vajiralongkorn vererbte Vermögen mit nur zehn Milliarden Euro an, könnte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) 30 Prozent davon einkassieren: das wären drei Milliarden Euro. Im ganzen Jahr 2015 nahm Bayern nur 1,3 Milliarden Euro durch die Erbschaftsteuer ein.
Auf Anfrage teilte Söders Ministerium mit, wegen des Steuergeheimnisses „keine konkreten Auskünfte“ zum Fall des thailändischen Prinzen machen zu können. Bei einem Wohnsitz im Inland gelte jedoch „die unbeschränkte Steuerpflicht“.
Autor: Christoph Neßhöver
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