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Leo Kirch legt Aufsichtsbeschwerde gegen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein

Der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch (77) hat Aufsichtsbeschwerde gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingelegt. Dies meldet das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 23. April 2004).

Kirchs Rechtsvertreter von der Münchener Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner werfen der BaFin vor, sie habe ihre Aufgabe „in Bezug auf die Deutsche Bank AG und deren Führungspersonen“ nicht erfüllt.

Im Mittelpunkt der Beschwerde steht der Aufsichtsratsvorsitzende Rolf-E. Breuer (66). Im Februar 2002 hatte Breuer, damals noch Vorstandschef der Deutschen Bank, in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs bezweifelt. Kirch, der zwei Monate später Insolvenz anmeldete, verklagte Bank und Banker. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Breuer, das Institut wurde dem Grunde nach bereits zu Schadensersatz verurteilt.

In der Aufsichtsbeschwerde an Bundesfinanzminister Hans Eichel heißt es wörtlich: Kirch „wurde durch Pflichtverletzungen von Organen der Deutschen Bank in Aufsehen erregender Weise geschädigt, ohne dass dies zu irgendwelchen Konsequenzen von Seiten des BaFin geführt hätte.“

Zu einer weiteren, „weltweit einzigartigen Verletzung des Bankgeheimnisses durch die Deutsche Bank“ sei es gekommen, heißt es in dem 14-seitigen Schriftsatz, bei einem „Geheimgespräch der Deutschen Bank mit Bundeskanzler Gerhard Schröder und Geschäftsleitern der Hauptkonkurrenten unseres Mandanten am 27. Januar 2002“.

Bei diesem Treffen ging es angeblich um Kirchs damaliges Aktienpaket am Axel-Springer-Verlag, mit dem ein Deutsche-Bank-Kredit besichert war. Angeblich habe es einen „Masterplan“ gegeben, wonach die Zeitungsgruppe WAZ die Aktien übernehmen könne. All dies sei der BaFin bekannt gewesen.

Autor: Klaus Boldt
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