DER SPIEGEL

„La Belle“-Urteil: Täter bald auf freiem Fuß

Anwalt von Chraidi sieht Haftzeit spätestens in zehn Monaten abgelaufen / Ali Chana könnte schon im November Antrag auf Haftentlassung stellen /Protest der Nebenklage

Berlin, 24. Juni 2004 – Nach dem abschließenden Urteil des Bundesgerichtshofs in Leipzig im Fall „La Belle“ stehen zwei Haupttäter vor der Haftentlassung. Das oberste Gericht bestätigte am Donnerstag das erste Urteil des Landgerichts Berlin und machte es damit rechtskräftig. Sowohl der staatenlose Palästinenser Jassir Chraidi als auch Ali Chanaa, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, können nach Informationen von SPIEGEL ONLINE nun bald frei kommen.

Im Fall von Chraidi, der zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde, rechnete sein Berliner Anwalt Dirk Lammer vor, dass er spätestens in zehn Monaten entlassen werden müsste. „Da meinem Mandanten die Untersuchungshaft im Libanon seit 1994 im Verhältnis eins zu drei angerechnet werden muss, kommt er spätestens in zehn Monaten frei“, sagte Lammer zu SPIEGEL ONLINE. Der Anwalt kündigte an, vielleicht schon vorher eine Freilassung auf Bewährung zu beantragen. Chraidi war bereits 1992 im Libanon festgenommen worden. 1996 wurde er nach Berlin ausgeliefert. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Im Fall von Ali Chana steht die Freilassung womöglich noch früher an. Er wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt und sitzt seit acht Jahren ein. Da Gefangene in Deutschland nach zwei Dritteln der Strafe zumindest eine Freilassung mit Auflagen beantragen dürfen, könnte er noch dieses Jahr freikommen.

Andreas Schulz, der als Anwalt mehrere US-Opfer des Anschlags vertritt, kündigte Protest gegen etwaige Freilassungen an und forderte die Abschiebung Chraidis in dessen Heimat. „Es wäre doch absurd, wenn ein Terrorist wie Chraidi kurz nach einem eindeutigen Urteil des BGH wieder auf freien Fuß kommt, um neue Anschläge zu verüben“, sagte Schulz zu SPIEGEL ONLINE. Kurz nach dem BGH-Urteil schrieb der Anwalt an die Berliner Behörden und forderte, Chraidi bei einer Freilassung umgehend in Auslieferungshaft zu nehmen. „Ein Mann wie er kann nichts außer töten“, sagte Schulz zur Begründung.

Der vollständige Text ist unter www.spiegel.de abrufbar.

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