DER SPIEGEL

La-Belle-Prozess: Gericht legt schriftliches Urteil vor

Vierjähriger Mammut-Prozess geht mit 380-seitiger Begründung zu Ende / Richter sehen Verstrickung Libyens als erwiesen an / Opferanwälte bereiten Entschädigungsklage vor

Berlin, 2. Januar 2003
Nach vier Jahren und insgesamt 280 Verhandlungstagen ist der Prozess wegen des Bombenanschlags auf die Berliner Discothek La Belle beendet. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE hat die 39. Strafkammer des Landgerichts Berlin eine 380-seitige Urteilsbegründung fertig gestellt. Sie wird in den kommenden Tagen an die Prozessbeteiligten verschickt.

Für die Opfer des Anschlags bietet das jetzt ausgefertigte Urteil, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, neue Hoffnung auf mögliche Entschädigungszahlungen des Staates Libyen. In einem eigenen Kapitel zur Beteiligung des Wüstenstaats an dem Anschlag gegen die USA schreiben die Richter unter dem Stichwort "Verantwortlichkeit libyscher Stellen für den Anschlag", die Angeklagten hätten "glaubhaft" und "schlüssig" dargelegt, dass sie von zwei Geheimdienst-Mitarbeitern des damals in Ost-Berlin angesiedelten Libyschen Volksbüros bei der Planung und Durchführung des Attentats massiv unterstützt wurden.

Mit dem Urteil wollen die Opferanwälte nun in den USA eine Entschädigungszahlung von der libyschen Regierung einfordern. Eine dementsprechende Klage haben sie bereits vorbereitet. Möglicherweise jedoch kommt es auch im Vorfeld zu einer außergerichtlichen Einigung. Libyen hat bereits mehrfach signalisiert, dass es zu einer Entschädigung bereit ist, wenn ein endgültiges Urteil vorliegt. Auch die Bundesregierung hat bisher immer Hilfe bei den Verhandlungen zugesagt, allerdings konnte das Auswärtige Amt ohne das formale Ende des Prozesses nach eigenen Angaben nicht handeln.

Mit der Urteilsausfertigung geht einer der größten und kompliziertesten deutschen Terror-Prozesse, der mehr als fünf Millionen Euro gekostet hat, zu Ende. Bereits im November 2001 hatte die 39. Strafkammer des Berliner Gerichts die vier Täter mündlich zu jeweils 12 und 14 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer und eine Frau am 5. April 1986 eine Nagelbombe in die hauptsächlich von US-Soldaten besuchte Discothek brachten und mit der Explosion drei Menschen töteten und mehr als 200 verletzten.

Der vollständige Beitrag ist unter www.spiegel.de abrufbar.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Matthias Gebauer, Telefon: 030/2038-7577, E-Mail: matthias_gebauer@spiegel.de

Kommunikation
Birgit Seitz

Telefon: 040/3007-3036
E-Mail: Birgit_Seitz@spiegel.de

Weitere Pressemeldungen

Dirk Kurbjuweit
Die SPIEGEL-Gruppe bestellt den SPIEGEL-Autor und ehemaligen stellvertretenden Chefredakteur Dirk Kurbjuweit ab sofort zum Chefredakteur des SPIEGEL.…
Mehr lesen
Gewinne nach Rekordjahr 2021 erneut über 40 Millionen Euro | Bezahlangebote als tragende Umsatzsäule | Jubiläum von SPIEGEL+: 300.000 Abonnentinnen…
Mehr lesen