Renommierte Juristen kritisieren den Wechsel des langjährigen Bundesrichters
Wulf Goette zur Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. Goette leitete fünf Jahre lang
den zweiten Zivilsenat des BGH und war somit der führende Gesellschaftsrechtler
des Landes. Der Richter beendete seine Amtszeit zum 30. September 2010 ein
halbes Jahr vor ihrem planmäßigen Ende und trat zum 1. Oktober als enger
Berater („Of Counsel“) in die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz ein. Sein für
ehemalige Bundesrichter ungewöhnlicher Gang zu einer Großkanzlei heizt die
Debatte über den Wechsel von Amtsträgern in die Wirtschaft an, berichtet das
manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungsdatum: 19. November).
„Ich halte nichts davon, als ehemaliger Bundesrichter eine Tätigkeit in einer
Wirtschaftskanzlei aufzunehmen“, sagt Hartwig Henze, ehemaliger Bundesrichter
am zweiten Senat des Bundesgerichtshofs (BGH). „Tut man das, kann das Bild von
der richterlichen Unabhängigkeit beschädigt werden, weil der Eindruck entstehen
kann, dass schon während der Amtszeit versucht worden ist, Kontakte zu
Kanzleien aufzubauen.“
Goette weist die Kritik zurück. „Meine Pflicht zu unabhängiger Amtsführung habe
ich niemals verletzt, eine entsprechende Unterstellung empfände ich als
ehrenrührig“, so der ehemalige Bundesrichter.
Für den BGH könnte die Personalie bald unangenehm werden: Der kritische
Aktionär Karl-Walter Freitag erwägt, ein Befangenheitsgesuch gegen Goette und
dessen ehemalige Kollegen im zweiten Zivilsenat zu stellen. Falls die Richter
von Goettes Gesprächen mit Kanzleien über eine Anstellung gewusst hätten, ohne
dies öffentlich zu machen, seien auch sie befangen, sagt er. Das hätte Folgen,
zum Beispiel für die anstehende Entscheidung im Fall Kässbohrer: Wie viel
Abfindung die Merckle-Gruppe den Minderheitsaktionären für die Übernahme des
Pistenraupen-Herstellers zahlen soll, müsse dann ein anderer Senat entscheiden,
so Freitag. Berater der Merckle-Unternehmen beim Pflichtangebot für Kässbohrer
war 2006 Gleiss Lutz. Die Kanzlei vertritt nun auch Merckles
Vermögensverwaltung vor dem BGH.
Autor: Mark Böschen
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