Gewaltenteilung, bindende Regeln und geregelter Wettbewerb als Vorbild für
Unternehmen
Unternehmen sollten sich demokratische Institutionen und Normen zum Vorbild nehmen, betont Professor Bruno S. Frey von der Universität Zürich in einem Beitrag im aktuellen Harvard Businessmanager (Erscheinungstag: 24. Februar 2004). Auch wenn die Übertragbarkeit nicht ohne weiteres gegeben sei, ließen sich aber durch die Übernahme der strikten Trennung der drei Gewalten Exekutive (Management), Legislative (Aufsichtsrat) und Judikative (Rechnungsprüfung) viele Fehlentwicklungen in den Unternehmen vermeiden.
„Moderne Demokratien haben bemerkenswerte Einrichtungen zur Machtbegrenzung geschaffen“, so Frey. „Diese Institutionen können auch als Vorbild für die Corporate Governance dienen.“ Neben der Gewaltenteilung nennt der Autor zwei weitere Bereiche mit Vorbildfunktion: Zum einen verbindliche Verhaltensregeln, die von unabhängiger Stelle überwacht und durchgesetzt werden. Dazu sei es wichtig, dass Mitarbeiter, die betriebliche Ungereimtheiten öffentlich bekannt machen, vor negativen Folgen geschützt werden. Zum anderen sollte es einen geregelten Wettbewerb um Führungspositionen geben. „Ähnlich wie in Demokratien wäre vorstellbar, dass in Aktiengesellschaften verschiedene Kandidaten die Gunst der Aktionäre zu gewinnen versuchen und dass auf Aktionärsversammlungen offizielle Wahlen stattfinden.“
Die heute bestehenden Regelungen der Corporate Governance hätten offensichtlich Auswüchse nicht verhindern können, so das Fazit von Frey. Deshalb müssten alle möglichen Alternativen geprüft werden, und keine dürfe von vornherein ausgeschlossen werden.
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