Im Streit um das Dosenpfand die finanziellen Folgen der Einweg-Pfandregelung übertrieben dargestellt
Berlin, 14. August 2003
In einem Schriftsatz an das Bundesverwaltungsgericht vom 4. Juli 2003, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, erklärt der Lebensmittel-Discounter Norma, in dem Verfahren seien „fiktiv und überschlägig ermittelte unzutreffende Kosten“ vorgetragen worden. Statt der ursprünglich vermuteten Investitionskosten von 60,5 Millionen Euro, plus jährlicher Betriebskosten von 7,5 Millionen Euro für die Rücknahmelogistik, seien für das Unternehmen mit gut 1100 Filialen lediglich Kosten in Höhe von 80.000 Euro angefallen.
Der frappierende Unterschied, rühre zum einen daher, dass nun möglicherweise ein Rücknahmesystem ganz ohne Automaten einrichten werde, so die Norma-Anwälte. Außerdem seien die Kosten für die Automaten um ein Vielfaches zu hoch angesetzt worden. Man habe bei der Berechnung „falsche Preisangaben“ der Handelskette Rewe „irrigerweise als realistisch übernommen“, so Norma. Auf eigene Preisanfragen bei Automaten-Herstellern habe man verzichtet, weil der zuständige Einzelhandelsverband, „dringend empfohlen hat, eine Kontaktaufnahme zu unterlassen“.
Hintergrund der plötzlichen Kehrtwende bei Norma sind die hohen Verfahrenskosten, die auf die Handelskette zukommen, nachdem der Discounter und 32 andere Industrieunternehmen mit ihren Klagen gegen das Dosenpfand vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert sind. Die Verfahrenskosten hängen direkt vom so genannten Streitwert ab. In dem Schriftsatz beantragt Norma nun eine „Nachprüfung“ des Streitwerts auf der neuen Grundlage.
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