Professor Helmut Satzger hält das Vorgehen des Freistaats für rechtswidrig
Der Fall Comroad sorgt auch nach der Verurteilung von Ex-CEO Bodo Schnabel für Ärger. Hintergrund ist die Entscheidung des Landgerichts München, eine beschlagnahmte Summe von 20,1 Millionen Euro dem Freistaat Bayern zukommen zu lassen, obwohl es Hunderte von geschädigten Anlegern gibt. Diese Vorgehensweise ist nach Ansicht des renommierten Professors Helmut Satzger von der Universität Augsburg rechtswidrig. Das meldet das Hamburger Wirtschaftsportal manager magazin Online.
Comroad-Gründer Bodo Schnabel war am 21. November vom Landgericht München zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren (Az. 6 KLS 305 Js 34066/02) verurteilt worden. Gleichzeitig erklärten die Richter eine beschlagnahmte Summe von rund 20 Millionen Euro für "verfallen" und begründeten dies mit dem Paragraphen 73 Strafgesetzbuch (StGB).
Nach Ansicht von Helmut Satzger, Professor für Deutsches und Internationales Strafrecht, Wirtschaftstrafrecht, Strafprozessrecht und Europarecht an der Universität Augsburg, war diese Entscheidung rechtswidrig. In einem Gutachten, das im Auftrag der Münchner Kanzlei Rotter erstellt wurde, kommt der Jurist zu dem Schluss, dass der Verfall nicht hätte angeordnet werden dürfen, da es zahlreiche geschädigte Anleger gibt.
Das Gutachten soll dem Landgericht am morgigen Freitag vorgelegt werden. Anwalt Klaus Rotter: "Wir hoffen, dass die zuständigen Richter sich der Argumentation von Herrn Professor Satzger anschließen. Falls nicht, gehen wir notfalls bis nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht."
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