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Geschädigte Immobilienanleger können auf Schadensausgleich hoffen

Banken müssen Steuersparern, die auf ihren in den 90er Jahren erworbenen und heute vielfach wertlosen Anteilen geschlossener Immobilienfonds festsitzen, unter Umständen den Schaden ersetzen. Dies berichtet manager magazin in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: XI ZR 91/99).

Dem Richterspruch zufolge können Anleger, die Anteile geschlossener Immobilienfonds auf Kredit gekauft haben, unter zwei Voraussetzungen Schadensausgleich von ihrer Bank fordern. Erstens muss der Anleger ungenügend über das Recht auf Widerruf des Darlehens aufgeklärt worden sein. Wer den Vertrag weder in den Räumen der finanzierenden Bank noch im Büro des Fondsverkäufers ausgehandelt hat, muss da-rüber informiert werden, dass er von dem Kontrakt innerhalb von zwei Wochen zurücktreten kann. Zweitens muss es sich bei dem Kauf des Immobilienfonds und dem Abschluss des Darlehensvertrags um ein verbundenes Geschäft gehandelt haben. Das ist nach Ansicht der Richter des BGH bei geschlossenen Immobilienfonds schon dann der Fall, wenn der Fondsverkäufer am Abschluss des Kreditvertrags beteiligt war. Sind beide Bedingungen erfüllt, können Anleger von ihrer Bank die Rückabwicklung von Fondskauf und Kreditvertrag verlangen.

Autor: Dietmar Palan
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