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Für Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer wird es eng

Strafverfahren wegen versuchten Betrugs startet am 18. August – Staatsanwälte wollen umfangreiche Indizien präsentieren

Der Streit zwischen dem in der vergangenen Woche verstorbenen Medienmogul Leo
Kirch und dem früheren Chef der Deutschen Bank, Rolf-E. Breuer (73), geht auch
nach dem Tod Kirchs in die nächste Runde. Am 18. August beginnt vor dem
Landgericht München I der Strafprozess gegen Breuer wegen versuchten
Prozessbetrugs. Um nachzuweisen, dass Breuer vor Gericht die Unwahrheit gesagt
hat, will die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren eine ganze Reihe von Indizien
und Zeugenaussagen präsentieren. Das berichtet manager magazin in seiner
neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 22. Juli).

Hintergrund des Verfahrens ist der seit 2002 andauernde Streit zwischen Kirch
und der Deutschen Bank. Der frühere Medienunternehmer hatte der Bank und ihrem
Ex-Chef Breuer vorgeworfen, mit einem Interview im Februar 2002 die Pleite
seines Filmkonzerns ausgelöst zu haben. In dem nun anstehenden Prozess geht es
um eine Aussage Breuers vor dem Oberlandesgericht München am 5. November 2003.
Damals hatte der Banker angegeben, „keinerlei spezifische Kenntnisse“ zum
Kirch-Engagement des Geldhauses gehabt zu haben.

Die Staatsanwälte wollen dem Ex-Vorstandschef hingegen nachweisen, dass er bei
diversen Gelegenheiten intensive Einblicke in Bankinterna zum Thema Kirch
hatte. So habe Breuer etwa Ende 2001 an einer Sitzung des Kreditausschusses der
Bank teilgenommen, auf der der Risikomanager (und heutige
Deutsche-Bank-Vorstand) Hugo Bänziger (55) die Teilnehmer eindringlich vor dem
Risiko aus dem Kirch-Engagement warnte. Außerdem verweisen die Staatsanwälte
auf ein Schreiben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen vom September
2001, in dem die Kontrolleure vom Vorstand der Deutschen Bank detaillierte
Auskünfte über die Kreditbeziehungen zu Kirch verlangen. Eine Kopie des Briefs
wurde von Breuer gegengezeichnet und mit einem Vermerk zur Weiterleitung an
Kollegen versehen.

Breuers Verteidiger, der Düsseldorfer Strafrechtler Sven Thomas (63), hält die
Vorwürfe für substanzlos. Breuer habe natürlich als Vorstandssprecher gewisse
Kenntnisse über Kirch gehabt, dies sei den Richtern auch klar gewesen. Breuers
Aussage vor Gericht habe lediglich klarstellen sollen, dass er keine darüber
hinausgehenden Informationen erlangt habe. Zudem sei sein Kenntnisstand nicht
mehr aktuell und daher ohne Relevanz für das fragliche Interview gewesen.

Autor: Ulric Papendick
Telefon: 040 308005-79

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